Die Prozedur der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung besteht aus 2 getrennten Arbeitsschritten:
- Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung
Bei der Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung werden die Lohnsteuerdaten der Arbeitnehmer an die Finanzverwaltung übertragen. Die Finanzverwaltung prüft und verarbeitet die gelieferten Daten allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt (asynchrone Kommunikation). Die Lohnsteuerbescheinigungen für die Arbeitnehmer werden nach der Übertragung auch nicht auf Papier ausgedruckt, sondern zuerst in einer Zwischendatei abgelegt.
- Protokollanforderung
Da die Daten erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Finanzverwaltung geprüft und verarbeitet werden, müssen Sie einige Tage nach der Datenübermittlung das Bearbeitungsprotokoll abrufen. In diesem Protokoll wird vermerkt, ob bei der Prüfung der Daten Fehler aufgetreten sind oder diese korrekt verarbeitet wurden. Konnten die Daten vom Finanzamt fehlerfrei verarbeitet werden, wird der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung automatisch gestartet, sobald das Protokoll eingeholt worden ist.