Sie können für Wechsel, die zuvor in der Wechselverwaltung angelegt wurden, Buchungen vornehmen. Hierzu zählen insbesondere
- Annahme des Wechsels (Wechselakzept)
- Weitergabe des Wechsels (Wechelrimesse)
- Verkauf des Wechsels (Wechseldiskontierung)
- Einlösung des Wechsels
- Nichteinlösung des Wechsels (Wechselprotest)

Folgende Felder werden in einer zweiten Maske der Universal-Profi-Buchungsmasken zusätzlich bereitgestellt:
Über dieses Feld wird ein Bezug zu einem bestehenden Wechsel hergestellt. Eingetragen wird die Wechselnummer. Über diese Wechselnummer kann der Wechsel eindeutig innerhalb der Finanzbuchhaltung identifiziert werden. Mit der [F5]-Taste oder einem Mausklick auf die Pfeiltaste können Sie den zutreffenden Wechsel aus einer Tabelle auswählen und die Wechselnummer in das Feld übernehmen.
Der Wechselstatus zeigt, in welchem Stadium sich der Wechsel befindet. Mit der [F5]-Taste oder einem Klick mit der Maus auf die Pfeiltaste können Sie in einer Dropdownliste den zutreffenden Wechselstatus auswählen und die Schlüsselzahl in das Feld übernehmen.
00 = Gezogener Wechsel (Tratte)
Alle Wechsel, die innerhalb der Wechselverwaltung erstmalig erfasst werden, erhalten diesen Status, wenn Aussteller und Bezogener des Wechsels zwei verschiedene Personen sind. Eine Tratte erhält durch vorzunehmende Buchungen die Stati 02-26.
01 = Eigener Wechsel (Solawechsel)
Alle Wechsel, die innerhalb der Wechselverwaltung erstmalig erfasst werden, erhalten diesen Status, wenn Aussteller und Bezogener des Wechsels die gleiche Person sind. Ein Solawechsel erhält durch vorzunehmende Buchungen die Stati 02-26.
02 = Besitzwechsel (Tratte)
Bei Annahme des Wechsels (Akzept) durch den Kunden erhält der Wechsel den Status 02 (Bezogener oder Akzeptant des Wechsels ist Ihr Kunde).
03 = Besitzwechsel (Remisse - Indossament)
Angenomme Wechsel aus einer Remisse erhalten diesen Status (in diesem Fall sind Sie der Indossatar eines an Sie weitergegebenen Wechsels).
04 = Besitzwechsel (Remisse - Inkasso)
Angenomme Wechsel aus einer Remisse „zum Einzug", „in Prokura" oder „zum Inkasso" erhalten diesen Status (in diesem Fall sind Sie der Indossatar eines an Sie weitergegebenen Wechsels, jedoch ohne Eigentumsrechte am Wechsel).
05 = Besitzwechsel (Remisse - zum Pfand)
Angenomme Wechsel aus einer Remisse mit dem Zusatz „Wert zum Pfand" erhalten diesen Status (in diesem Fall sind Sie der Indossatar eines an Sie weitergegebenen Wechsels, jedoch ausschließlich mit einem Pfandverwertungsrecht bei Pfandreife).
06 = Schuldwechsel
Nehmen Sie einen gezogenen Wechsel (Tratte) oder einen eigenen Wechsel (Sola) an, erhält der Wechsel diesen Status (Bezogener oder Akzeptant des Wechsels sind Sie selbst).
07 = Weitergegebener Wechsel (Indossament)
Geben Sie einen Wechsel zahlungshalber weiter, erhält er den Status 07. Es kann sich hierbei sowohl um ein Voll- als auch um ein Blankoindossament handeln.
08 = Weitergegebener Wechsel (Inkassoindossament)
Ein Inkassoindossament liegt dann vor, wenn Sie den Wechsel lediglich „zum Einzug" an den Indossatar (meistens eine Bank) weitergeben. Der Einzugsermächtigte wird nicht Eigentümer, sondern Besitzer des Wechsels.
09 = Weitergegebener Wechsel (Pfandindossament)
Wechsel, die einem Dritten als Pfand übergeben werden, erhalten den Status 09. Der Indossatar erhält lediglich das Pfandverwertungsrecht bei Pfandreife.
10 = Weitergegebener Wechsel (Protesterlassindossament)
Vergeben Sie diesen Status für Wechsel, bei denen Sie sich verpflichten (Indossant), die Regresssumme auch ohne Protesterhebung zu zahlen.
11 = Weitergegebener Wechsel zum Diskont
Geben Sie den Wechsel an eine Bank zur Diskontierung, wird dieser Status vergeben.
12 = Besitzwechselprolongation (neues Verfalldatum)
Unter Prolongation versteht man das Hinausschieben des Verfalltages zur Vermeidung des Protests oder der Wechselklage. Dieser Status gilt für Besitzwechsel, deren Verfalldatum geändert wird, die aber weiterhin gültig sind.
13 = Besitzwechselprolongation (neuer Wechsel)
Auch hier wird der Verfalltag eines Besitzwechsels hinausgeschoben. Sie stellen jedoch einen neuen Wechsel aus und geben diesen Wechsel zurück. Dieser Wechsel wird dadurch ungültig.
14 = Schuldwechselprolongation (neues Verfalldatum)
Unter Prolongation versteht man das Hinausschieben des Verfalltages zur Vermeidung des Protests oder der Wechselklage. Dieser Status gilt für Schuldwechsel, deren Verfalldatum geändert wird, die aber weiterhin gültig sind.
15 = Schuldwechselprolongation (neuer Wechsel)
Auch hier wird der Verfalltag eines Schuldwechsels hinausgeschoben. Ihr Gläubiger (der Aussteller) stellt jedoch einen neuen Wechsel aus und gibt Ihnen diesen Wechsel zurück. Der Wechsel wird dadurch ungültig.
16 = Wechselregress Indossatar (bei Protest)
Dieser Status wird vergeben, wenn Ihnen ein bereits weitergegebener Wechsel (vom letzten oder einem der Indossatare) zwecks Zahlung der Rückgriffssumme vorgelegt wird. Dabei hat der Wechselinhaber Protest erhoben.
17 = Wechselregress Indossatar (ohne Protest)
Dieser Status wird vergeben, wenn Ihnen ein bereits weitergegebener Wechsel (vom letzten oder einem der Indossatare) zwecks Zahlung der Rückgriffssumme vorgelegt wird. Dabei hat der Wechselinhaber keinen Protest erhoben, wenn gegen den Bezogenen der Konkurs oder das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet wurde, und zwar schon vor dem Verfalltag - oder es handelt sich um einen Wechsel mit Protesterlassindossament.
18 = Wechselregress Indossant (bei Protest)
Dieser Status wird vergeben, wenn Sie auf einen Indossanten zurückgreifen und von ihm die Rückgriffssumme fordern. Dabei hat der Wechselinhaber Protest erhoben.
19 = Wechselregress Indossant (ohne Protest)
Dieser Status wird vergeben, wenn Sie auf einen Indossanten zurückgreifen und von ihm die Rückgriffssumme fordern. Dabei hat der Wechselinhaber keinen Protest erhoben.
20 = Protest mangels Zahlung
Der Wechsel erhält diesen Status, wenn der Bezogene nicht oder nur teilweise zahlt. Der Protest muss am 1. oder 2. Werktag nach dem Zahlungstag erhoben werden. Dieser Status ist in der Regel nur in der Wechselverwaltung relevant.
21 = Protest mangels Annahme
Der Protest mangels Annahme kann bis zum Verfalltag erfolgen. Dieser Status ist in der Regel nur in der Wechselverwaltung relevant.
22 = Wechsel eingeklagt
Dieser Status wird vergeben, wenn Sie eine Wechselklage eingereicht haben. Er ist in der Regel nur in der Wechselverwaltung relevant.
23 = Wechselmahnbescheid erlassen
Dieser Status wird vergeben, wenn Sie einen Wechselmahnbescheid eingereicht haben. Dieser Status ist in der Regel nur in der Wechselverwaltung relevant.
24 = Schuldwechsel nicht eingelöst
Vergeben Sie diesen Status, wenn ein Schuldwechsel von Ihnen nicht eingelöst wurde. Dieser Status ist in der Regel nur in der Wechselverwaltung relevant.
25 = Besitzwechsel regulär eingelöst
26 = Schuldwechsel regulär eingelöst
Regulär eingelöste Wechsel erhalten den Status 23 (Besitzwechsel) oder 24 (Schuldwechsel)