In dieser Karteikarte werden die Angaben über den Wechselnehmer, die Verfallzeit und den Zahlungsort eingetragen.

Die Felder im Einzelnen:
Eingetragen wird der Name des Wechselnehmers (Remittent).
Hier kann eine Zusatzklausel eingetragen werden, die im Zusammenhang mit dem Remittenten steht.
Beispiele:
Wechsel an fremde Order
AN/WECHSELNEHMER |
[Firma Schmitt GmbH, 76855 Annweiler am Trifels] |
ZUSATZ/KLAUSEL |
[oder deren Order] |
Wechsel an eigene Order
AN/WECHSELNEHMER |
[eigene Order] oder [mich selbst] |
Rektawechsel
AN/WECHSELNEHMER |
[Firma Schmitt GmbH, 76855 Annweiler am Trifels] |
ZUSATZ/KLAUSEL |
[nicht an deren Order] |
Über eine Schlüsselzahl von 0-2 wird die Verfallzeit des Wechsels eingetragen. Mit der [F5]-Taste oder einem Mausklick auf die Pfeiltaste können Sie in einer Auswahlliste die zutreffende Verfallzeit auswählen und den Schlüssel in das Feld übernehmen. Folgende Verfallzeiten werden unterschieden:
0 = Tagwechsel
Tagwechsel sind an einem kalendermäßig bestimmten Tag fällig. Bei Tagwechsel wird das Verfalldatum und das Fälligkeitsdatum eingetragen.
1 = Sichtwechsel
Sichtwechsel sind bei Vorlegung („bei Sicht") zur Zahlung fällig, müssen aber grundsätzlich binnen eines Jahres nach der Ausstellung zur Zahlung vorgelegt werden.
2 = Zeitsichtwechsel
Zeitsichtwechsel sind eine bestimmte Zeit nach Sicht (Akzeptierung) fällig, z.B. „90 Tage nach Sicht".
Tragen Sie hier das Verfalldatum des Wechsels ein. Fehlt das Verfalldatum, ist der Wechsel ein Sichtwechsel.
Bei einem Zeitsichtwechsel werden die Tage hinterlegt, nach denen der Wechsel fällig wird.
Dieses Datum ist in der Regel identisch mit dem Verfalldatum des Wechsels. Das Fälligkeitsdatum bestimmt das kalendermäßige Zahldatum des Wechsels. Verfalldatum und Fälligkeitsdatum sind dann unterschiedlich, wenn der Verfalltag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. In diesem Falle ist der folgende Werktag Zahlungstag und somit Fälligkeitsdatum des Wechsels. Der Wechsel muss am Fälligkeitstag oder an einem der beiden folgenden Geschäftstage während der ortsüblichen Geschäftszeit vom Einzugsberechtigten zur Zahlung vorgelegt werden.
In diese Felder wird der Zahlungsort eingetragen, soweit es sich um eine Zahlstelle (Bank) handelt. Der Wechsel ist eine Holschuld und muss der Zahlstelle zur Einlösung vorgelegt werden. Damit ein Wechsel rediskontierfähig ist, muss er an einem Bankplatz zur Zahlung fällig sein (bundesbankfähige Wechsel). In der Regel benennt der Bezogene die Landeszentralbank (LZB), mit der seine Bank oder eine Bank seines Giroverbandes zusammenarbeitet. Diese Landeszentralbank wird hier im Feld BANKNAME mit der Bankleitzahl benannt.
Weiterhin ist der Name des Kreditinstitus einzutragen, zu dessen Lasten der Wechsel eingelöst wird. Diese Information tragen Sie in das Feld BANKFILIALE und KONTONUMMER ein.
Bleibt die Zahlstelle leer, ist der Wechsel im Geschäftslokal des Bezogenen, in Ermangelung eines Geschäftslokals, in seiner Wohnung zur Zahlung vorzulegen.