Für die Umwandlung eines "Offenen Postens" in Teilzahlungen gelten folgende Regeln:
- Der in mehrere Teilzahlungen umzuwandelnde "Offene Posten" wird über ein Interimskonto ausgebucht (bezahlt).
- Für jeden Teilzahlungsbetrag (Zahlbetrag, Annuität, Rate) wird ein neuer "Offener Posten" verbucht.
- Beim Storno eines Teilzahlungsvorgangs wird ein neuer Offener Posten mit der Summe der noch offenen Teilzahlungsbeträge erzeugt (Sollstellung).