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Grundsätzliches

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Für die Umwandlung eines "Offenen Postens" in Teilzahlungen gelten folgende Regeln:

 

- Der in mehrere Teilzahlungen umzuwandelnde "Offene Posten" wird über ein Interimskonto ausgebucht (bezahlt).

- Für jeden Teilzahlungsbetrag (Zahlbetrag, Annuität, Rate) wird ein neuer "Offener Posten" verbucht.

- Beim Storno eines Teilzahlungsvorgangs wird ein neuer Offener Posten mit der Summe der noch offenen Teilzahlungsbeträge erzeugt (Sollstellung).