Folgende Teilzahlungsarten stehen in der Finanzbuchhaltung zur Verfügung:
- Terminzahlung
Hier wird der Offene Posten in mehrere Teilzahlungsbeträge aufgeteilt. Der Fälligkeitstermin und die Anzahl der Teilzahlungsbeträge sind frei bestimmbar.
- Annuitätenzahlung
Von einer Annuitätenzahlung (Tilgung) spricht man, wenn die monatlichen Zahlungen (Annuitäten) konstant sind, d.h. der Schuldner hat für die gesamte Laufzeit gleich große Belastungen.
Bei einer Annuitätentilgung ändert sich die Tilgungsrate (Zahlung abzügl. Zinsen), die Zahlung bleibt gleich. Die Zinsen verringern sich durch die Schuldenrückzahlung von Monat zu Monat, die einzelnen Tilgungsraten wachsen, da die Annuität (Zahlung) konstant ist, fortlaufend um den Betrag der abnehmenden Zinsen.
Der monatliche Fälligkeitstermin richtet sich nach der Fälligkeit der ersten Rate. Neben der Laufzeit in Monaten kann ein Zinssatz eingetragen werden.
- Ratenzahlung
Bei der Ratenzahlung wird der Kreditbetrag durch die Anzahl der Monatsraten geteilt. Zusätzlich kann ein einmaliger Ratenaufschlag vereinbart werden, der mit der ersten Rate fällig wird.