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Die 1/6 Regelung

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Um die Zahllast für den Arbeitgeber im Januar 2006 zu verringern, können Sie die ‚1/6 Regelung' wählen. Dazu wird für den Januar 2006 eine Nullmeldung an die Krankenkassen abgegeben und die tatsächlichen Beiträge der Krankenkassen für den Januar 2006 auf die Monate Februar bis Juli 2006 verteilt.

 

 

So legen Sie die 1/6 Regelung fest:

 

1.Im Designer-Hauptmenü klicken Sie mit der Maus auf "Datei / Rechteverwaltung".

Das Programm öffnet den Lösungsassistenten.

2.Über "Programmeinstellungen / Lohnbuchhaltung / Auswertungen / Beitragsnachweis 01/2006 1/6 Regelung" aktivieren Sie das Zugriffsrecht "036", d.h. es werden im Januar Null-Beitragsnachweise für die jeweiligen Krankenkassen erstellt.

Bei Deaktivierung dieses Rechts ist zusätzlich der Beitrag an die Krankenkasse direkt zu leisten und kann nicht auf 6 Monate verteilt werden.

Es sollte also unbedingt die Einstellung dieses Zugriffsrecht überprüft werden.