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Die Beitragsschätzung

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Seit dem 01.01.2006 müssen die Beiträge zur Sozialversicherung im Voraus ermittelt, an die jeweilige Krankenkasse gemeldet und abgeführt werden. Die voraussichtliche Beitragsschuld ist so genau wie möglich zu bestimmen. Ausgehend vom Beitragssoll des letzten Beitragsmonats sind zusätzlich zu berücksichtigen:

 

Änderungen bei der Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten,
die voraussichtlich in diesem Monat anfallenden Arbeitsstunden,
Änderungen der Beitragssätze,
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen und
eventuelle Lohnanpassungen.

 

Im Monat Januar 2006 können Sie auch die ‚1/6 Regelung' wählen - es werden für alle Krankenkassen Null-Meldungen erstellt. Die tatsächlichen Beiträge für den Januar 2006 werden auf die Monate Februar bis Juli 2006 verteilt abgeführt.

 

Die 1/6 Regelung