Laut der gesetzlichen Bestimmungen darf zukünftig nur noch ein Beitragsnachweis für einen Monat an die jeweiligen Krankenkassen übermittelt werden. Es dürfen keine Korrekturbeitragsnachweise mehr versendet werden. Korrekturen fließen immer in den Beitragsnachweis des aktuellen Abrechnungsmonats! In dem geschätzten Beitragsnachweis können also z.B. die Faktoren Echtwerte des aktuellen Abrechnungszeitraumes, Werte der Schätzung, Differenz aus der vorangegangenen Schätzung und Korrekturen berücksichtigt werden.
| So erstellen Sie die Beitragsschätzung: |
| 1. | Klicken Sie mit der Maus im Hauptmenü auf "Lohnbuchhaltung / Auswertungen / Beitragsschätzung". |

Das Programm öffnet den Dialog "Beitragsnachweis Vorausberechnung".
| 2. | Erfassen Sie die Daten in den jeweiligen Feldern. |
| 3. | Starten Sie die Berechnung mit einem Klick auf den Button <Berechnen>. |