Frage:
Ein Arbeitnehmer wurde per 30.06.2010 gekündigt. Laut Gerichtsbeschluss war die Kündigung nicht rechtmäßig und er erhält noch für den Monat 07/2010 Gehalt. Wir befinden uns momentan im Abrechnungszeitraum 09/2010. Wie können wir für den Arbeitnehmer noch eine Gehaltsabrechnung für den Monat 07/2010 nachträglich erstellen?
Antwort:
Zuerst müssen Sie innerhalb des Personalstamms das erfasste Austrittsdatum löschen.
Daraufhin gehen Sie innerhalb des Lohnassistenten auf die Karte "6 Lohnkonto". In dem Feld "Monat" geben Sie den Zeitraum 07/2010 ein und legen ein Nullkonto an, indem Sie auf den Button "Nullkonto anlegen" klicken.
Anschließend wechsel Sie in das Korrekturmodul und legen für den Monat 07/2010 ein Korrekturlohnkonto an.
Nun muß im Personalstamm noch das Austrittsdatum per 31.07.2010 eingeben werden.
Hinweis:
Sollte per Gerichtsbeschluss dem Arbeitnehmer noch eine Einmalzahlung wie z.B. Urlaubsgeld für den Monat 06/2010 zustehen, das Austrittsdatum bzw. das Kündigungsdatum wurde jedoch nicht beanstandet, dann gehen Sie folgendermaßen vor:
Im Personalstamm muß bei dem Arbeitnehmer das Kennzeichen "nach Austritt aktiv" gesetzt sein.Gehen Sie in das Korrekturmodul und legen Sie eine Korrektur für den Monat 06/2010 an.
Des weiteren beachten Sie bitte, dass nach der Erfassung der Korrekturen die Auszahlung immer im aktuellen Monat erfolgen muss. Wird also nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers noch nachträglich eine Einmalzahlung über das Korrekturmodul erfasst, dann muss man im aktuellen Monat für den entsprechenden Arbeitnehmer ein Lohnkonto anlegen, damit die Auszahlung erfolgen kann.
Diese Vorgehensweise muß ebenso bei "normalen" Korrekturen nach Austritt und Erfassung über das Korrekturmodul beachtet werden. Die Auszahlung erfolgt generell in dem aktuellen Abrechnungszeitraum bzw. Monat, in dem die Korrektur angelegt wurde.