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Plausibilitätsprüfung ELENA

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Werden in der Karteikarte „Kündigung“ des Personalstammes die Angaben zur Kündigung erfasst und der Versand mit dem Button <Kündigungsdaten senden> gestartet, erfolgt zuerst die Abfrage, ob die Daten an die ZSS versendet werden sollen.

Wird diese Abfrage mit <Ja> bestätigt, erfolgt eine Prüfung der Daten. Tritt bei der Prüfung ein Fehler auf, erscheint folgende Abfrage:

 

Durch Bestätigung dieser Abfrage mit <Nein> wird die Übertragung abgebrochen und die Korrektur der Daten kann erfolgen.

Wird die Abfrage dennoch mit <Ja> bestätigt, werden die Daten zwar zunächst an die Annahmestelle versendet, später jedoch von der Annahmestelle abgewiesen.

 

Wird der Kündigungsdatensatz nicht vorab manuell versendet, erfolgt der Versand der Daten mit dem Monatsabschluss. Hierbei erfolgt ebenso eine entsprechende Prüfung bzw. ein Hinweis. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass derzeit der Monatsabschluss bei einem Fehler nicht abgebrochen werden kann, sondern die Daten nachträglich nach der Korrektur der genannten Meldungen mit o.g. Funktion zu versenden sind.

 

Hinweis:

Plausibilitätsprüfung ELENA

Voraussetzung für die Meldung ist, dass die Zugriffsrechte korrekt eingestellt wurden. Lassen Sie dies ggf. durch Ihren zuständigen Vertragspartner überprüfen!