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Die Karteikarte "Bemessungsgrenzen"

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In der Karteikarte "Bemessungsgrenzen" sind alle Zeitkarten in einer Tabelle ersichtlich.

 

 

Die Spalten der Tabelle im Einzelnen:

 

AB MONAT

Hier ist der Gültigkeitszeitraum ersichtlich.

 

BBG RV/W

Diese Spalte enthält die jährliche ð Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West)

 

BBG RV/O

Diese Spalte enthält die jährliche ð Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Ost)

 

BBG KV

Diese Spalte enthält die ð Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung

 

PFLGR KV

Diese Spalte enthält die ð Versicherungspflichtgrenze in der Pflegeversicherung

 

AGA RV

Hier ist der Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung in Prozent ersichtlich.

 

AGA AV

Hier ist der Arbeitgeberanteil an der Arbeitslosenversicherung in Prozent ersichtlich.

 

PA RV

Hier ist der pauschale Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte ersichtlich.

 

PA KV

Hier ist der pauschale Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte ersichtlich.

 

PA ST

In dieser Spalte ist der pauschale Lohnsteuersatz für geringfügig Beschäftigte ersichtlich.

 

 

 

So legen Sie eine neue Bemessungsgrenze an:

 

1. Wählen Sie im Hauptmenü "Lohnbuchhaltung / Stammdaten / Firmenstamm".

2. Aktivieren Sie hier die Karteikarte "Bemessungsgrenzen" und drücken Sie [F3].

Das Programm öffnet den Dialog "Bemessungsgrenzen".

3. Füllen Sie das Feld GÜLTIG AB mit dem gewünschten Zeitraum (z.B. 07/2009) und bestätigen Sie diese Eingabe mit [RETURN]. Die Werte für die Bemessungsgrundlagen werden nun automatisch hinterlegt.

 

 

So ändern Sie eine Bemessungsgrenze:

 

1. Wählen Sie im Hauptmenü "Lohnbuchhaltung / Stammdaten / Firmenstamm".

2. Aktivieren Sie hier die Karteikarte "Bemessungsgrenzen", wählen Sie in der Tabelle die zu ändernde Bemessungsgrenze aus und drücken Sie [RETURN].
Das Programm öffnet den Eingabedialog "Bemessungsgrenzen".

3. Ändern Sie die gewünschten Daten und beenden Sie den Dialog mit [F10]. Die Daten werden beim Speichern geprüft. Korrigieren Sie evtl. aufgetretene Fehler und speichern Sie erneut.

 

 

So löschen Sie eine Bemessungsgrenze:

 

1. Wählen Sie im Hauptmenü "Lohnbuchhaltung / Stammdaten / Firmenstamm".

2. Aktivieren Sie hier die Karteikarte "Bemessungsgrenzen", wählen Sie in der Tabelle die zu ändernde Bemessungsgrenze aus und drücken Sie [F4]. Bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage mit <Ja>.

 

 

Hinweis:

Bemessungsgrenzen

Die aktuellen Bemessungsgrenzen werden automatisch vom System angelegt und aktualisiert, wenn das Update auf die Lohnversion 2009 durchgeführt wurde.

 

Neue Bemessungsgrenzen dürfen nicht im Voraus angelegt werden, sondern erst, wenn in der verwendeten Version auch die gesetzlichen Änderungen integriert sind!

 

Alte Bemessungszeiträume sollten nicht gelöscht werden, da diese ggf. noch für die gesetzliche Rückrechnungstiefe benötigt werden!

 

 


Verfügbare Tasten und Buttons der vorgelagerten Auswahltabelle:


 

RETURN - Bemessungsgrenzen bearbeiten

[RETURN] auf einer Tabellenzeile öffnet den Dialog zum Bearbeiten der Bemessungsgrenzen. Mit [RETURN] auf einer leeren Tabellenzeile können Sie eine neue Bemessungsgrenze anlegen.

Entspricht dem Button: <Bemessungsgrenzen anlegen/ändern>

 

F4 - Bemessungsgrenzen löschen

Mit der Funktionstaste [F4] können Sie die in der Tabelle markierte Bemessungsgrenze nach Bestätigung einer Sicherheitsabfrage löschen.

Entspricht dem Button: <Bemessungsgrenzen löschen>