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Bemessungsgrenzen anlegen/ändern

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In dieser Maske werden die Daten der Bemessungsgrenzen nach Bestätigung des Gültigkeitsdatums mit [RETURN] automatisch eingetragen.

 

 

Die Felder im Einzelnen:

 

Der Bereich "Grundwerte für die Steuerberechnung"

 

GÜLTIG AB

In diesem Feld tragen Sie das Gültigkeitsdatum in Form von [Monat.Jahr] ein, ab dem die Angaben gelten sollen.

Sobald Sie einen Zeitraum in einer leeren Karteikarte eingetragen haben, werden alle folgenden Felder automatisch mit den ab diesem Zeitpunkt gültigen Werten vorbelegt.

 

 

Der Bereich „Steuerrechtliche Angaben"

 

LOHNSTEUER PAUSCHAL 0 BIS LOHNSTEUER PAUSCHAL 3

Diese Felder zeigen die Prozentsätze für die pauschal abzuführende Lohnsteuer an.

 

Hinweis:

Pauschale Lohnsteuersätze

Bitte beachten Sie, dass die Pauschalsteuersätze für die mitgelieferten Lohnarten im Firmenstamm wie folgt zu hinterlegen sind: Satz -0- = 15 %, Satz -1- = 20 %, Satz -2- = 25 %, Satz -3- = frei verwendbar z. B. Landwirtschaft 3 %. Die Vorbelegung erfolgt entsprechend.

 

PAUSCHSTEUER

Pauschaler Lohnsteuersatz für geringfügig Beschäftigte

 

KILOMETERPAUSCHALE

In diesem Feld wird die Werbungskostenpauschale hinterlegt. Der Arbeitnehmer muss bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Nutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den geldwerten Vorteil einerseits als Arbeitslohn versteuern, andererseits kann er jedoch Werbungskosten bei seiner Veranlagung geltend machen.

Nach § 40 Abs. 2 EStG kann der steuerpflichtige Wert der Überlassung eines Kraftfahrzeuges zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei allen Arbeitnehmern bis zu einem bestimmten Teilbetrag je Entfernungskilometer für jeden Arbeitstag, an dem das Kraftfahrzeug zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird, pauschal der Lohnsteuer unterworfen werden.

Dieser hier eingetragene Wert wird für die Pauschalierung des Teilbetrages innerhalb der Bruttolohnerfassung herangezogen, wenn die entsprechende Lohnart erfasst wird.

 

MINIJOBGRENZE

Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte

 

GVG

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze gilt seit dem 1.4.2003 nur für Beschäftigte im Rahmen der betrieblichen Berufsausbildung, deren monatliches Arbeitsentgelt den hier eingetragenen Grenzwert nicht übersteigt. Im Falle einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Rahmen der betrieblichen Berufsausbildung ist der Sozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber alleine zu tragen. Das Programm ermittelt aufgrund dieser Geringverdienergrenze die Beitragsverteilung in der Sozialversicherung.

 

SOLIDARITÄTSZUSCHLAG

Zur Lohnsteuer wird ein Solidaritätszuschlag erhoben. Der für den Zeitraum gültige Prozentwert wird hier vorbesetzt.

 

 

Der Bereich „Kammerbeitrag"

Kammerbeiträge werden in den Ländern Saarland und Bremen erhoben. Ist Ihr Unternehmen in einem dieser Bundesländer ansässig, werden hier folgende Werte eintragen:

 

KAMMERBEITRAG PROZ.

Dieses Feld enthält den Kammerbeitrag in Prozent. Dieser wird dann vom Bruttolohn berechnet.

 

KAMMERUNTERGRENZE

Hier ist der Betrag hinterlegt, ab dem der Kammerbeitrag berechnet wird.

 

KAMMEROBERGRENZE

Ab diesem Betrag wird nur der Höchstsatz abgeführt.

 

 

Der Bereich „SV-Abgaben"

 

RV BBG WEST

RV BBG OST

Jährliche š Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (für West und Ost unterschiedlich)

 

KV BBG

Jährliche š Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung

 

VERS.PFLICHTGR

Die š Versicherungspflichtgrenze in der Kranken-und Pflegeversicherung

 

RV SATZ ANA

Dieses Feld nimmt den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung in Prozent auf.

 

RV SATZ AGA

Dieses Feld nimmt den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung in Prozent auf.

 

AV SATZ ANA

In diesem Feld wird der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung in Prozent hinterlegt.

 

AV SATZ AGA

Hier ist der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung in Prozent ersichtlich.

 

PV SATZ ANA

In diesem Feld wird der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung in Prozent hinterlegt.

 

PV SATZ AGA

Hier ist der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung in Prozent ersichtlich.

 

AN ZUSCHLAG KV/PV

In diesen Feldern wird der Zuschlag in % zur Kranken-/Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer eingetragen.

 

KV DURCHSCH. WEST

KV DURCHSCH. OST

In diesen Feldern wird der š durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen für West- und Ostdeutschland eingetragen. Das Programm kann aufgrund des hier hinterlegten durchschnittlichen Beitragssatzes ermitteln, ob für privat versicherte Arbeitnehmer ein höherer Beitragszuschuss gewährt wurde. Ist dies der Fall, wird dieser übersteigende Teil der Steuer- und Beitragspflicht unterworfen.

 

PAUSCHALSATZ KV

Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte.

 

PAUSCHALSATZ RV

Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte.

 

ATZ %-SATZ FÜR UBETRAG

In der Altersteilzeit verwendeter Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgelts, unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze, zur Ermittlung des rentenversicherungspflichtigen Unterschiedsbetrages.

 

ATZ %-SATZ ZBE

Altersteilzeit Prozentsatz zu berechnende Einnahme.

 

ATZ %-SATZ BBG

Altersteilzeit Prozentsatz Bemessungsgrenze.

 

FAKTOR GLEITZONE

Dieser Faktor dient zur Beitragsberechnung in der š Gleitzone. Dieser Faktor wird für jedes Jahr neu festgelegt.

 

RV MINDESTBEITRAG

Bemessungsgrundlage, auf der ein Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen ist, wenn ein geringfügig Beschäftigter auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet hat und das Arbeitsentgelt diese Bemessungsgrundlage nicht übersteigt.

 

INSOLVENZGELDUMLAGE

Die Insolvenzgeldumlage wird ab Januar 2009 in der Beitragsschätzung sowie im Beitragsnachweis innerhalb der Beitragsgruppe 0050 berücksichtigt. Für die Ermittlung der Insolvenzgeldumlage wird das RV-Brutto herangezogen.

 

Der Bereich „Kirchensteuer"

 

KIRCHENSTEUER PROZ.

Landesüblicher Kirchensteuerregelsatz in Prozent

 

AUFTEILUNG PROZ EV | AUFTEILUNG PROZ RK

Die Kirchensteuer bei Lohnsteuerpauschalierung ist auf die beiden Konfessionen (Evangelisch und Römisch Katholisch) aufzuteilen. Das Programm trägt in diese Felder den jeweiligen prozentualen Anteil der Konfession an der abzuführenden Kirchensteuer ein.

 

KIRCHENSTEUER PAUSCHAL

Die Regelsteuersätze der Kirchensteuer werden bei Pauschalierung der Lohnsteuer nach den §§ 40-40 b EStG unterbrochen. Wird also die Lohnsteuer pauschaliert, so trifft dies auch für die Kirchensteuer zu (Vereinfachungsregelung). Der ermäßigte Kirchensteuerprozentsatz wird vom Programm hier eingetragen.

 

BERECHNUNG MINDESTKST.

In einigen Bundesländern muss ein Mindestbetrag an Kirchensteuer abgeführt werden, auch wenn sich nach der maßgeblichen Lohnsteuertabelle keine oder eine geringere Kirchensteuer errechnen würde. Da die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, können vom Programm hier mehrere Optionen automatisch hinterlegt werden:

 

0 = Wenn Maßstabssteuer > 0

Mindestkirchensteuer wird abgeführt, wenn die Lohnsteuer, abzüglich der Kinderfreibeträge, größer Null ist.

 

1 = Grundsätzliche Verwendung

Mindestkirchensteuer wird auf jeden Fall erhoben.

 

2 = Wenn Lohnsteuer > 0

Mindestkirchensteuer wird in allen Steuerklassen erhoben, wenn Lohnsteuer gezahlt wird.

 

3 = Wenn Lohnsteuer > 0 und Stkl. < 5

Mindestkirchensteuer wird in den Steuerklassen 1-4 erhoben, wenn Lohnsteuer gezahlt wird.

 

4 = Wenn Lohnsteuer > 0 und Konfession Ev.

Mindestkirchensteuer wird für jeden evangelischen Mitarbeiter erhoben, soweit Lohnsteuer gezahlt wird.

 

MINDESTKIRCHENSTEUER

Das Programm hinterlegt den Mindestkirchensteuerbetrag in EUR.

 

Hinweis:

Mindestkirchensteuer

Auskunft über die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes gibt Ihr zuständiges Finanzamt.

 

 

Der Bereich „KUG / ATZ"

Dieser Bereich umfasst Durchschnittssätze, die jährlich fest vorgegeben werden. Sie sollten nicht verändert werden.

 

AN-SATZ KV

Durchschnittlicher Arbeitnehmer-Beitragssatz in der Krankenversicherung zur Ermittlung des KUG-Erstattungsbetrages bzw. des Mindestnetto in der Altersteilzeit.

 

AN-SATZ PV

Durchschnittlicher Arbeitnehmer-Beitragssatz in der Pflegeversicherung zur Ermittlung des KUG-Erstattungsbetrages bzw. des Mindestnetto in der Altersteilzeit.

 

AN-SATZ RV

Durchschnittlicher Arbeitnehmer-Beitragssatz in der Rentenversicherung zur Ermittlung des KUG-Erstattungsbetrages bzw. des Mindestnetto in der Altersteilzeit.

 

AN-SATZ AV

Durchschnittlicher Arbeitnehmer-Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung zur Ermittlung des KUG-Erstattungsbetrages bzw. des Mindestnetto in der Altersteilzeit.

 

KIRCHENSTEUERHEBESATZ

Durchschnittlicher Kirchensteuersatz zur Ermittlung des KUG-Erstattungsbetrages bzw. des Mindestnetto in der Altersteilzeit.

 

 


Zusätzlicher Button des Dialoges "Bemessungsgrenzen":


 

ALT+A - Aktualisieren

Mit dieser Tastenkombination können Sie die Bemessungsgrenzen aktualisieren.

Entspricht dem Button: <Aktualisieren>