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Dateifolgenummer Elena

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a) Frage:

Benötige ich eine Dateifolgenummer für ELENA und welche Dateifolgenummer war die letzte?

Antwort:

Auch bei der Datenübermittlung von ELENA-Datensätzen wird eine Dateifolgenummer erzeugt und mit jeder Versendung um eine Stelle erhöht. Welche DFN zuletzt verwendet wurde, kann im Krankenkassenstamm über das Kontextmenü der rechten Maustaste eingesehen werden.

Der Unterschied zur Dateifolgenummer bei der Übermittlung von Beitragsnachweisen und DEÜV-Meldungen besteht darin, dass erstere pro Annahmestelle um eine Stelle erhöht werden, was bei den ELENA-Datensätzen nicht der Fall ist. Die Dateifolgenummer ist im ELENA-Bereich kassenübergreifend. Die tatsächliche Verarbeitung bei der Annahmestelle wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt.

 

 

a) Frage:

Wie werden die ELENA-Steuerungskennzeichen geschlüsselt und für welche Lohnarten muss hier etwas eingetragen werden?

Antwort:

Der Gesetzgeber schreibt vor, monatliche Meldungen über die einzelnen Entgeltbestandteile abzugeben. Dabei sind Entgelte in laufendes Entgelt und sonstige Bezüge (Einmalzahlungen) aufzuteilen. Zudem müssen steuerfreie Bezüge und pauschal besteuerte Bezüge separat aufgelistet sein.

 

Das Programm erkennt die unterschiedlichen Bestandteile anhand der neuen Kennzeichen im Lohnartenstamm. Hier kann z.B. geschlüsselt werden, um welchen sonstigen Bezug es sich handelt (Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt etc.). Ebenso lässt sich die Besteuerungsart so definieren. In allen Kennzeichen kann "99 sonstiges" gewählt werden. In diesem Falle wird der Test der entsprechenden Lohnart bei der Übermittlung als Beschreibung mitgegeben.

 

Welche Lohnart wie geschlüsselt werden muss, hängt also in erster Linie von der Verwendung der Lohnart und der Art des Entgeltes ab.

 

Soweit möglich erfolgt eine Prüfung beim Speichern der Lohnart. Wird beispielsweise die Standardlohnart "280 sonstige Einmalzahlungen" gespeichert, erfolgt der folgende Hinweise "Vorsicht: Die Lohnart ist als Einmalzahlung geschlüsselt, aber das Elenakennzeichen "sonstiger Bezug" ist nicht gesetzt". In diesem Fall wäre das Feld "Sonstiger Bezug" mit dem beim Kunden zutreffenden Elena-Kennzeichen zu füllen.

 

Die in der Lohnart hinterlegten Elena-Steuerungskennzeichen werden in die Bruttolohnerfassung übernommen und können in der Lohnposition noch einmal geändert werden. Die Kennzeichen werden ersichtlich, wenn man in dieser

die Tabellenanzeige "Erfassung mit Elena-Kennzeichen" mittels des Buttons "Zusatzmenü" - "Tabellenwechsel" auswählt.

 

Die Spalte "U" ist zu aktivieren, wenn an einen Arbeitnehmer monatlich Urlausentgelt als laufendes Arbeitsentgelt (keine Einmalzahlung) bezahlt wird.

 

 

b) Frage:

Warum werden in Bruttolohnerfassung-Positionen die ELENA-Kennzeichen nicht dargestellt?

Antwort:

Die Ursache liegt an der gewählten Tabellenansicht. Diese können Sie ändern, indem Sie in der Bruttolohnerfassung – Positionen den Button „Zusatzmenü“ auswählen und dann auf Tabellenwechsel gehen. Es werden nun die verfügbaren Tabellenansichten dargestellt.

 

Nach der Auswahl der Tabelle „Erfassung mit Elena-Kennzeichen“ werden die neuen Spalten in der Bruttolohnerfassung dargestellt.