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Die Karteikarte "SV II

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Diese Karteikarte enthält die Angaben aus der Bruttolohnerfassung.

 

 

Der Bereich "Insolvenzgeldumlage"

 

INSOLVENZGELD BRUTTO | INSOLVENZGELD

Die Insolvenzgeldumlage wird ab Januar 2009 in der Beitragsschätzung sowie im Beitragsnachweis innerhalb der Beitragsgruppe 0050 berücksichtigt. Für die Ermittlung des Insolvenzgeldumlagebrutto wird i.d.R. das Rentenversicherungsbrutto herangezogen. Im Feld INSOLVENZGELD BRUTTO wird der Wert für die Berechnungsgrundlage ausgewiesen. Aus diesem Betrag erfolgt die Ermittlung des Insolvenzgeldes.

 

INSOLVENZGELD BRUTTO VJ | INSOLVENZGELD VJ

Fällt nachträglich Insolvenzgeldumlage für das Vorjahr an, ist die Berechnungsgrundlage sowie das dazu gehörige Insolvenzgeld in diesen Feldern ersichtlich.

 

 

Der Bereich "Unfallversicherung"

 

GEFAHRENTARIFSTELLE 1 - 4

In diesen Feldern werden die jeweiligen - in der Bruttolohnerfassung hinterlegten - Gefahrentarifstellen der Berufsgenossenschaft dargestellt.

 

ENTGELT GTS 1 - 4

In diesen Feldern werden die jeweils in der Bruttolohnerfassung hinterlegten Entgelte zu den Gefahrentarifstellen der Berufsgenossenschaft angezeigt.

 

ARBEITSSTUNDEN GTS 1 - 4

In diesen Feldern werden die jeweils in der Bruttolohnerfassung hinterlegten Arbeitsstunden zu den Gefahrentarifstellen der Berufsgenossenschaft angezeigt.

 

 

Der Bereich "berufsständische Versorgungswerke"

 

BERUFST. VERSORGUNGSWERK

Hier ist das Versorgungswerk ersichtlich.

 

BRUTTO EA | BRUTTO EGA

In diesen Feldern ist das Brutto für das laufende Arbeitsentgelt/Einmalzahlungen ersichtlich.

 

BEMESSUNGSGRUNDLAGE EGA

Hier ist die Bemessungsgrundlage für Einmalzahlungen ersichtlich.

 

SV-TAGE

Hier ist die Anzahl der Sozialversicherungstage ersichtlich, welche zur Berechnung herangezogen werden.

 

SELBST- / FIRMENZAHLER

Dieses Feld enthält die Zahlungsart an das Versorgungswerk.

 

PFLICHTBEITRAG AN | PFLICHTBEITRAG AG

Hier sind die Pflichtbeiträge von Arbeitgeber/Arbeitnehmer eingetragen, welche an das Versorgungswerk abzuführen sind.