Seit Januar 2009 müssen die Gefahrentarifstellen zwingend in den Stammdaten eingepflegt werden. Die Werte werden mit den jeweiligen SV-Meldungen an die Berufsgenossenschaften gemeldet.
Wurde eine Gefahrentarifstelle nicht korrekt hinterlegt, muss die Korrektur über das Korrekturmodul erfolgen. Hier ist für den jeweiligen Arbeitnehmer ein Korrekturkonto anzulegen.
Beispiel:
Stellt der Lohnsachbearbeiter im Februar 2009 fest, dass bei einzelnen Arbeitnehmern nicht die korrekte Gefahrentarifstelle eingetragen wurde, muss die Korrektur über das Korrekturmodul erfolgen.
Hierzu startet der Lohnsachbearbeiter das Korrekturmodul und legt für die jeweiligen Arbeitnehmer ein Korrekturkonto an.
Die Korrektur ist wie gewohnt vorzunehmen, d.h. die zu korrigierenden Zeilen müssen storniert und anschließend neu erfasst werden.