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Die Karteikarte "Beitragssätze"

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Innerhalb dieser Karteikarte werden die Beitragssätze nach Gültigkeitszeiträumen erfasst.

 

Hinweis:

Gültigkeitszeiträume

Generell sollten bestehende Zeiträume NICHT überschrieben werden. Liegen neue Bemessungsgrundlagen vor, muss ein neuer Zeitraum angelegt werden!

 

 

Die Spalten der Tabelle im Einzelnen:

 

AB MONAT

Ab dem angegebenen Zeitpunkt haben die erfassten Beitragssätze Gültigkeit.

 

 

Der Bereich „Beitragssätze allgemein"

In diesem Bereich werden die Beitragssätze (in Prozent) zur gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen, die von der Krankenkasse festgelegt wurden. Tragen Sie jeweils in das Arbeitnehmerfeld (ANA) den Gesamtbeitragssatz ein. Das Programm verteilt diesen Beitragssatz automatisch je zur Hälfte auf Arbeitgeber (AGA-Feld) und Arbeitnehmer (ANA-Feld).

 

AGA ALLG. | ANA ALLG.

Dieser Beitragssatz gilt für alle Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben. Die Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgt also erst nach diesen 6 Wochen.

 

AGA ERM. | ANA ERM.

Dieser Satz wird für Arbeitnehmer angewendet, die keinen Krankengeldanspruch haben (z. B. Bezieher von Ruhestandsgeld, Erwerbsunfähigkeitsrente etc.).

 

AGA ERH. | ANA ERH.

Dieser Beitrag findet Anwendung bei Arbeitnehmern, die keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der Krankengeldanspruch setzt also schon entsprechend früher ein.

 

 

Der Bereich „Umlage"

Bei Allgemeinen Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkassen oder der Bundesknappschaft werden in den folgenden Feldern Angaben zum Ausgleichsverfahren nach dem Lohnfortzahlungsgesetz hinterlegt:

 

UMLAGE U1 %

Geben Sie hier den Umlagesatz U1 in Prozent ein. Diese Umlage wird vom Arbeitgeber getragen und dient zur Finanzierung des Ausgleichsverfahrens für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

 

UMLAGE U2 %

Hier wird der Umlagesatz U2 in Prozent eingegeben. Diese Umlage wird ebenfalls von Arbeitgeber getragen und dient zur Finanzierung des Ausgleichsverfahrens für die Mutterschaftsaufwendungen.

 

ERSTATTUNG LFZG % U1

Tragen Sie hier den Vomhundertsatz ein, der bei der Erstattung der Umlage U1 berücksichtigt werden soll.

 

ERSTATTUNG LFZG % U2

Tragen Sie hier den Vomhundertsatz ein, der bei der Erstattung der Umlage U2 berücksichtigt werden soll.

 

ERSTATTUNGSGRENZE U1

Hier kann der maximale Erstattungsbetrag bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle eingetragen werden.

 

ERSTATTUNGSGRENZE U2

Hier kann der maximale Erstattungsbetrag bei Mutterschaftsaufwendungen eingetragen werden.        

 

Hinweis:

Umlage

Bitte beachten Sie, dass Sie die Prozentsätze zur Umlage nur bei solchen Krankenkassen eingeben, die das Umlageverfahren durchführen. Weiterhin muss Ihr Betrieb am Umlageverfahren teilnehmen (Umlagepflicht).