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Die Karteikarte "Steuer"

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Hier werden die Steuerbeträge angezeigt bzw. nachgetragen, die aufgrund der Abrechnung im eingestellten Kalendermonat ermittelt wurden.

 

 

Die Felder dieser Karteikarte:

 

LOHNSTEUER

Gezeigt wird die Höhe der Lohnsteuer lt. gültiger Lohnsteuertabelle und nach den Besteuerungsmerkmalen des gewählten Arbeitnehmers.

 

LST. SONST. BEZÜGE

Hier wird der Lohnsteuerbetrag angezeigt, der aus den sonstigen Bezügen (Einmalzahlungen) nach den Besteuerungsmerkmalen des gewählten Arbeitnehmers innerhalb der Abrechnungsperiode errechnet wurde.

 

LST. SOBEZ. M.KJ

Hier wird der Lohnsteuerbetrag angezeigt, der aus den sonstigen Bezügen für mehrere Kalenderjahre gemäß der Drittelregelung (bis 01.04.1999) bzw. gemäß der Fünftelregelung (vom 01.04.1999 an) nach den Besteuerungsmerkmalen des gewählten Arbeitnehmers innerhalb der Abrechnungsperiode errechnet wurde.

 

Hinweis:

Lohnsteuer gemildert

Die Lohnsteuerzusatztabelle ist nur für Lohnzeiträume vor 1996  relevant.

 

KST. ARBEITNEHMER

Gezahlte Kirchensteuer des Arbeitnehmers aus sonstigen Bezügen.

 

KST. EHEGATTE

Ist die Ehe des Arbeitnehmers konfessionsverschieden, so ist die Kirchensteuer je zur Hälfte aufzuteilen. Die  Felder nimmt dann den Kirchensteueranteil für Sonstige Bezüge des Ehegatten auf, wobei die Kirchensteuer im Feld Kst.AN SO BEZ. in diesem Fall auch nur anteilig ausgewiesen wird.

 

KST. ARBEITNEHMER | KST. AN SO.BEZ.MKJ

Hier werden die Kirchensteuerbeiträge des Arbeitnehmers in der gewählten Abrechnungsperiode angezeigt.

 

KST. EHEGATTE  | KST. EG SO.BEZ.MKJ

Ist die Ehe des Arbeitnehmers konfessionsverschieden, so ist die Kirchensteuer je zur Hälfte aufzuteilen. Diese Felder nehmen dann den Anteil des Ehegatten auf, wobei die Kirchensteuer im Feld Kst.Arbeitnehmer in diesem Fall auch nur anteilig ausgewiesen wird.

 

§39b EStG

Durchführung des Lohnsteuerabzugs für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer

 

§41b EStG

Abschluss des Lohnsteuerabzugs

 

SOLID.ZUSCHLAG

Dieses Feld nimmt den ermittelten Solidaritätszuschlag auf.

 

SOLID.ZUSCHLAG SOBEZ. | SOLZ. SO BEZ. MKJ

Hier werden die Solidaritätszuschläge angezeigt, die auf die sonstigen Bezüge entfallen.

 

LST.-JAHRESAUSGLEICH

Zeigt den Lohnsteuerbetrag, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des automatischen Lohnsteuerjahresausgleichs es angerechnet wird. Der Ausgleich findet nur im Dezember des aktuellen Jahres statt. Daneben muss im Personalstamm die Durchführung des Ausgleichs angegeben werden. Das Programm prüft darüber hinaus, ob ein Lohnsteuerjahresausgleich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden kann.

 

SOL-JAHRESAUSGLEICH

Zeigt den Solidaritätszuschlag, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des automatischen Lohnsteuerjahresausgleichs angerechnet wird. Der Ausgleich findet nur im Dezember des aktuellen Jahres statt. Daneben muss im Personalstamm die Durchführung des Ausgleichs angegeben werden. Das Programm prüft darüber hinaus, ob ein Lohnsteuerjahresausgleich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden kann.

 

AG LST. PAUSCHAL 1 bis

AG LST. PAUSCHAL 4

Diese Felder zeigen die pauschalierten Lohnsteuerbeträge, die der Arbeitgeber aufgrund des Prozentsatzes im Firmenstamm zu tragen hat. Die Aufteilung entspricht den pauschalen Prozentsätzen 0 bis 3.

 

AG KST. PAUSCHAL 1

AG KST. PAUSCHAL 2

Diese Felder nehmen die pauschale Kirchensteuer auf, die der Arbeitgeber gemäß den Bestimmungen des Bundeslandes zu tragen hat. Die gesamte Pauschale Kirchensteuer wird immer in einem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Verhältnis auf die Konfessionen evangelisch und römisch katholisch aufgeteilt. Die beiden Felder nehmen diese Anteile entsprechend auf.

 

AG SOL. PAUSCHAL

Gezeigt wird der aus der pauschalen Lohnsteuer errechnete Solidaritätszuschlag, den der Arbeitgeber zu tragen hat

 

AN LST. PAUSCHAL 1 bis

AN LST. PAUSCHAL 4

Diese Felder zeigen die pauschalierten Lohnsteuerbeträge, die der Arbeitnehmer aufgrund des Prozentsatzes im Firmenstamm zu tragen hat. Die Aufteilung entspricht den pauschalen Prozentsätzen 0 bis 3. Die Werte können entsprechend nachgetragen werden.

 

AN KST. PAUSCHAL 1

AN KST. PAUSCHAL 2

Diese Felder nehmen die pauschale Kirchensteuer auf, die der Arbeitnehmer gemäß den Bestimmungen des Bundeslandes zu tragen hat. Die gesamte pauschale Kirchensteuer wird immer in einem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Verhältnis auf die Konfessionen evangelisch und römisch katholisch aufgeteilt. Die beiden Felder nehmen diese Anteile entsprechend auf.

 

AN SOL. PAUSCHAL

Gezeigt wird der aus der pauschalen Lohnsteuer errechnete Solidaritätszuschlag, den der Arbeitnehmer zu tragen hat.

 

PAUSCHSTEUER

Zeigt bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern die Höhe der Pauschalsteuer.

 

KAMMERBEITRAG

Dieses Feld ist für die Bundesländer Saarland und Bremen relevant. Angezeigt wird der gezahlte Kammerbeitrag.

 

KST-JAHRESAUSGLEICH

Zeigt den Kirchensteuerbeitrag, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des automatischen Lohnsteuerjahresausgleichs angerechnet wird. Der Ausgleich findet nur im Dezember des aktuellen Jahres statt. Daneben muss im Personalstamm die Durchführung des Ausgleichs angegeben werden. Das Programm prüft darüber hinaus, ob ein Lohnsteuerjahresausgleich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden kann.