Hier werden die Steuerbeträge angezeigt bzw. nachgetragen, die aufgrund der Abrechnung im eingestellten Kalendermonat ermittelt wurden.

Die Felder dieser Karteikarte:
Gezeigt wird die Höhe der Lohnsteuer lt. gültiger Lohnsteuertabelle und nach den Besteuerungsmerkmalen des gewählten Arbeitnehmers.
Hier wird der Lohnsteuerbetrag angezeigt, der aus den sonstigen Bezügen (Einmalzahlungen) nach den Besteuerungsmerkmalen des gewählten Arbeitnehmers innerhalb der Abrechnungsperiode errechnet wurde.
Hier wird der Lohnsteuerbetrag angezeigt, der aus den sonstigen Bezügen für mehrere Kalenderjahre gemäß der Drittelregelung (bis 01.04.1999) bzw. gemäß der Fünftelregelung (vom 01.04.1999 an) nach den Besteuerungsmerkmalen des gewählten Arbeitnehmers innerhalb der Abrechnungsperiode errechnet wurde.
Hinweis: Lohnsteuer gemildert |
Die Lohnsteuerzusatztabelle ist nur für Lohnzeiträume vor 1996 relevant. |
Gezahlte Kirchensteuer des Arbeitnehmers aus sonstigen Bezügen.
Ist die Ehe des Arbeitnehmers konfessionsverschieden, so ist die Kirchensteuer je zur Hälfte aufzuteilen. Die Felder nimmt dann den Kirchensteueranteil für Sonstige Bezüge des Ehegatten auf, wobei die Kirchensteuer im Feld Kst.AN SO BEZ. in diesem Fall auch nur anteilig ausgewiesen wird.
KST. ARBEITNEHMER | KST. AN SO.BEZ.MKJ
Hier werden die Kirchensteuerbeiträge des Arbeitnehmers in der gewählten Abrechnungsperiode angezeigt.
KST. EHEGATTE | KST. EG SO.BEZ.MKJ
Ist die Ehe des Arbeitnehmers konfessionsverschieden, so ist die Kirchensteuer je zur Hälfte aufzuteilen. Diese Felder nehmen dann den Anteil des Ehegatten auf, wobei die Kirchensteuer im Feld Kst.Arbeitnehmer in diesem Fall auch nur anteilig ausgewiesen wird.
§39b EStG
Durchführung des Lohnsteuerabzugs für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer
§41b EStG
Abschluss des Lohnsteuerabzugs
Dieses Feld nimmt den ermittelten Solidaritätszuschlag auf.
SOLID.ZUSCHLAG SOBEZ. | SOLZ. SO BEZ. MKJ
Hier werden die Solidaritätszuschläge angezeigt, die auf die sonstigen Bezüge entfallen.
Zeigt den Lohnsteuerbetrag, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des automatischen Lohnsteuerjahresausgleichs es angerechnet wird. Der Ausgleich findet nur im Dezember des aktuellen Jahres statt. Daneben muss im Personalstamm die Durchführung des Ausgleichs angegeben werden. Das Programm prüft darüber hinaus, ob ein Lohnsteuerjahresausgleich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden kann.
SOL-JAHRESAUSGLEICH
Zeigt den Solidaritätszuschlag, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des automatischen Lohnsteuerjahresausgleichs angerechnet wird. Der Ausgleich findet nur im Dezember des aktuellen Jahres statt. Daneben muss im Personalstamm die Durchführung des Ausgleichs angegeben werden. Das Programm prüft darüber hinaus, ob ein Lohnsteuerjahresausgleich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden kann.
AG LST. PAUSCHAL 4
Diese Felder zeigen die pauschalierten Lohnsteuerbeträge, die der Arbeitgeber aufgrund des Prozentsatzes im Firmenstamm zu tragen hat. Die Aufteilung entspricht den pauschalen Prozentsätzen 0 bis 3.
Diese Felder nehmen die pauschale Kirchensteuer auf, die der Arbeitgeber gemäß den Bestimmungen des Bundeslandes zu tragen hat. Die gesamte Pauschale Kirchensteuer wird immer in einem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Verhältnis auf die Konfessionen evangelisch und römisch katholisch aufgeteilt. Die beiden Felder nehmen diese Anteile entsprechend auf.
Gezeigt wird der aus der pauschalen Lohnsteuer errechnete Solidaritätszuschlag, den der Arbeitgeber zu tragen hat
AN LST. PAUSCHAL 4
Diese Felder zeigen die pauschalierten Lohnsteuerbeträge, die der Arbeitnehmer aufgrund des Prozentsatzes im Firmenstamm zu tragen hat. Die Aufteilung entspricht den pauschalen Prozentsätzen 0 bis 3. Die Werte können entsprechend nachgetragen werden.
Diese Felder nehmen die pauschale Kirchensteuer auf, die der Arbeitnehmer gemäß den Bestimmungen des Bundeslandes zu tragen hat. Die gesamte pauschale Kirchensteuer wird immer in einem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Verhältnis auf die Konfessionen evangelisch und römisch katholisch aufgeteilt. Die beiden Felder nehmen diese Anteile entsprechend auf.
Gezeigt wird der aus der pauschalen Lohnsteuer errechnete Solidaritätszuschlag, den der Arbeitnehmer zu tragen hat.
Zeigt bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern die Höhe der Pauschalsteuer.
Dieses Feld ist für die Bundesländer Saarland und Bremen relevant. Angezeigt wird der gezahlte Kammerbeitrag.
Zeigt den Kirchensteuerbeitrag, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des automatischen Lohnsteuerjahresausgleichs angerechnet wird. Der Ausgleich findet nur im Dezember des aktuellen Jahres statt. Daneben muss im Personalstamm die Durchführung des Ausgleichs angegeben werden. Das Programm prüft darüber hinaus, ob ein Lohnsteuerjahresausgleich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden kann.