Für die Steuerdaten des Arbeitnehmers stehen folgende Eingabemöglichkeiten zur Verfügung:

Der Bereich "Steuerdaten"
Tragen Sie hier die Steuerklasse des Arbeitnehmers ein. Diese ist auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt. Die [F5]-Taste oder ein Mausklick auf die Pfeiltaste öffnet die Auswahltabelle der verschiedenen Lohnsteuerklassen:
1 laut Steuerkarte
2 laut Steuerkarte
3 laut Steuerkarte
4 laut Steuerkarte
5 laut Steuerkarte
6 laut Steuerkarte
K Keine Steuer/Minijobs
P Pauschalbesteuerung
Wählen Sie die zutreffende Steuerklasse aus und übernehmen Sie Ihre Auswahl mit einem Mausklick oder tragen Sie die Steuerklasse in das Feld ein.
In diesem Feld wird zunächst der Status aktiviert þ und der auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Faktor hinterlegt. Dieser wird somit bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Faktorverfahren |
Anstelle der Steuerklassenkombination III/IV können Arbeitnehmer-Ehegatten ab dem Kalenderjahr 2010 auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Anwendung der Steuerklasse IV). Mit dem Faktor (0,...) wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Faktor können Sie auf der aktuellen Lohnsteuerkarte 2010 eintragen lassen (Punkt II. Änderungen der Eintragungen im Abschnitt I.). |
In diesem Auswahlfeld können folgende Eingaben gemacht werden:
0 = männlich ledig
1 = männlich verheiratet
2 = weiblich ledig
3 = weiblich verheiratet
Diese Eingabeoptionen können Sie aus einer Dropdownliste auswählen, die Sie mit der [F5]-Taste oder durch einem Mausklick auf die Pfeiltaste aktivieren. Die zutreffende Option übernehmen Sie mit einem Mausklick.
In diesem Feld können Sie die Religionszugehörigkeit des Mitarbeiters eintragen - vorausgesetzt, die Religionsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die [F5]-Taste oder ein Mausklick auf die Pfeiltaste öffnet eine Auswahltabelle mit den für das im Firmenstamm angegebene Bundesland anerkannten Körperschaften.
Hier wird der Konfessionsschlüssel des Arbeitnehmer-Ehegatten eingetragen. Bei konfessionsverschiedener Ehe wird der zu erhebende Steuerbetrag auf beide Konfessionen aufgeteilt. Die [F5]-Taste oder ein Mausklick auf die Pfeiltaste öffnet wiederum die Auswahltabelle mit den landesspezifischen Religionsgemeinschaften.
ABFINDUNGSANSPRUCH VOR DEM 01.01.2006
Aktivieren þ Sie den Status dieses Feldes, wenn bei dem Arbeitnehmer ein Abfindungsanspruch vor dem 01.01.2006 besteht.
Dieses Feld nimmt die tatsächliche Anzahl der Kinder des Arbeitnehmers auf.
Hier wird der Kinderfreibetrag vermerkt. Diesen Wert entnehmen Sie bitte der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers.
Seit 01.01.1999 nur noch für Unternehmen des öffentlichen Dienstes!
Tragen Sie hier den Betrag des auszuzahlenden Kindergeldes ein, soweit der Mitarbeiter zum Bezug von Kindergeld berechtigt ist und die Auszahlung über Ihr Unternehmen abgewickelt wird.
Haben Sie im Feld Steuerklasse die Pauschalbesteuerung für diesen Arbeitnehmer gewählt, so müssen Sie hier eine Kennziffer (0 - 3) hinterlegen, die auf den Pauschalsteuersatz im Firmenstamm hin weist. Die [F5]-Taste oder ein Mausklick auf die Pfeiltaste aktiviert eine Dropdownliste, die Ihnen die hinterlegten Steuersätze anzeigt. Ihre Auswahl übernehmen Sie mit einem Mausklick auf die zutreffende Steuerart.
Diese personenbezogene Steuerart kommt regelmäßig bei kurzfristiger Beschäftigung von Arbeitnehmern vor.
Hier wird angegeben, wer die pauschale Steuer trägt. Bei geringfügiger Beschäftigung ist dies im Regelfall der Arbeitgeber. Es kann aber arbeitsrechtlich grundsätzlich vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer zu tragen hat. Steuerrechtlich ist eine Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer seit 01.04.1999 nicht mehr zulässig.
Die [F5]-Taste oder ein Mausklick auf die Pfeiltaste öffnet eine Auswahlliste mit den möglichen Eingabeoptionen:
A = Arbeitgeber
N = Arbeitnehmer
Übernehmen Sie die zutreffende Option mit einem Mausklick oder tragen Sie den Schlüssel in das Feld ein.
Eingetragen wird der, auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesene, monatliche Hinzurechnungsbetrag.
Geben Sie hier den monatlichen Steuerfreibetrag des Arbeitnehmers an. Dieser wird auf der Lohnsteuerkarte durch das Finanzamt eingetragen. Freibeträge kommen insbesondere in Betracht für:
- Werbungskosten
- bestimmte Sonderausgaben
- Steuerermäßigungen wegen außergewöhnlicher Belastungen
- Pauschalbeträge für Behinderte und Hinterbliebene (z.B. Betriebsrente)
- Verluste aus einer anderen Einkunftsart, soweit diese eintragungsfähig sind
Der Tariffreibetrag wird zusätzlich in den neuen Bundesländern gewährt. Über den jeweiligen Freibetrag erhalten Sie Auskunft bei Ihrem Finanzamt.
Der Bereich "Versorgungsbezüge"
Hier wird der Betrag eingegeben, den der Arbeitgeber aufgrund einer Versorgungszusage an den Arbeitnehmer oder dessen Angehörige leistet (z.B. Betriebs- oder Hinterbliebenenrente).
Hier wird der Monat eingegeben, ab dem der Arbeitnehmer eine Versorgungszulage erhält.
Hier wird das Jahr eingegeben, ab dem der Arbeitnehmer eine Versorgungszulage erhält.
SEIT 01/2005 ERSTER VOLLER BEZUG
Dieses Feld ist in Euro mit dem Jahresbezug des ersten vollen Kalenderjahres zu füllen.
SEIT 01/2005 ERSTER VOLLER MONAT
Dieses Feld ist mit dem ersten vollen Monat (z.B. 02/2009) des Bezuges zu füllen.
IM KALENDERJAHR VORAUSS. SONDERZAHLUNG
Erhält der Arbeitnehmer Sonderzahlungen im laufenden Kalenderjahr, sind diese hier einzutragen.
Aktivieren þ Sie den Status dieses Feldes, wenn bei dem Arbeitnehmer eine beamtenähnliche Gesamtversorgung gewährleistet ist.
Der Bereich "KUG-Daten"
In diesem Feld können Sie die Basis für die Berechnung des Sollbruttos festlegen. Wird hier bspw. "1 Std Satz 1" hinterlegt, wird für die Ermittlung des Sollentgelts der in der Karteikarte "Entgelt" hinterlegte Stundensatz 1 gezogen. Mit der Funktionstaste [F5] stehen hier folgende Optionen zur Verfügung:
0 Gehalt/Automatik
1 StdSatz 1
2 StdSatz 1
3 StdSatz 1
4 Durchschnitt 1
5 Durchschnitt 2
6 Durchschnitt 3
7 Durchschnitt 4
8 Durchschnitt 5
Der in diesem Feld hinterlegte Wert wirkt sich auf die "KUG-Abrechnungsliste - Anlage zum Leistungsantrag" (fmtloaus.111) aus. Hier ist einzutragen, welche SV-Erstattung das Arbeitsamt pro Arbeitnehmer gewährt. Mit [F5] stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
0 50% SV-Erstattung
1 100% SV-Erstattung
Hier wird die Leistungsgruppe angegeben, in die der Arbeitnehmer einzugliedern ist. Die [F5]-Taste oder ein Mausklick auf die Pfeiltaste öffnet die Auswahltabelle der möglichen Leistungsgruppen A-E. Die Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer der Leistungsgruppen richtet sich nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers.
Hier tragen Sie den für den Arbeitnehmer relevanten Leistungssatz ein. Die [F5]-Taste oder ein Mausklick auf die Pfeiltaste öffnet eine Dropdownliste mit den möglichen Leistungssätzen 1 oder 2. Der Leistungssatz richtet sich danach, ob für den Arbeitnehmer ein Kinderfreibetrag eingetragen ist (Zähler mindestens 0,5).