Hinterlegen Sie in dieser Karteikarte die Sozialversicherungsdaten des Arbeitnehmers.

Nachfolgend die Felder:
Der Bereich "Sozialversicherungsdaten"
Diese Versicherungsnummer entnehmen Sie dem Sozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers. Die Versicherungsnummer wird maschinell auf Zulässigkeit geprüft.
Es ist der zutreffende Beitragsgruppenschlüssel zur Krankenversicherung einzutragen. Mit der [F5]-Taste oder durch einen Mausklick auf die Pfeiltaste werden alle zulässigen Beitragsgruppenschlüssel angezeigt. Diese sind im einzelnen:
0 = Keine KV / private KV
Der Arbeitnehmer leistet keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. ist von der Beitragspflicht befreit.
9 = Firmenzahler
Für privat versicherte Beschäftigte, sowie für Beschäftigte, die freiwillig krankenversichert sind, ihren Beitrag jedoch selbst bezahlen, ist der Beitragsgruppenschlüssel „0" zu wählen. Für freiwillig Krankenversicherte, bei denen der Krankenversicherungsbeitrag von der Firma gezahlt wird, ist der Beitragsgruppenschlüssel „9" zu verwenden.
1 = (1000) allgemeiner Pflichtbeitrag
Dieser Beitragssatz gilt für alle Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben. Die Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgt also erst nach diesen 6 Wochen.
2 = (2000) erhöhter Pflichtbeitrag
Dieser Beitrag findet Anwendung bei Arbeitnehmern, die keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der Krankengeldanspruch setzt also schon entsprechend früher ein.
Hinweis: Erhöhter Beitragssatz |
Ab dem Jahr 2009 entfällt der erhöhte Beitragssatz. Bei Arbeitnehmern, welche zuvor mit erhöhtem Beitragssatz abgerechnet wurden, muss der SV-Schlüssel entsprechend geändert werden! Aufgrund der Änderung des SV-Schlüssels wird eine SV-Meldung mit Grund "Beitragsgruppenwechsel" generiert. Ist im Personalstamm weiterhin der erhöhte Beitragssatz definiert, erfolgt eine Fehlermeldung innerhalb der Stammdatenprüfung! |
3 = (3000) ermäßigter Pflichtbeitrag
Dieser Satz wird für Arbeitnehmer angewendet, die keinen Krankengeldanspruch haben (z.B. Bezieher von Ruhestandsgeld, Erwerbsunfähigkeitsrente etc.).
6 = (6000) Beiträge für geringfügig Beschäftigte
Dieser pauschale Beitragssatz gilt für alle geringfügig entlohnte Beschäftigte. Er wird vom Arbeitgeber alleine getragen.
Es ist der zutreffende Beitragsgruppenschlüssel zur Rentenversicherung anzugeben. Die [F5]-Taste oder ein Mausklick auf die Pfeiltaste öffnet eine Auswahlliste mit allen zulässigen Beitragsgruppenschlüsseln. Diese sind im Einzelnen:
0 = Kein RV-Beitrag
Es wird für diesen Arbeitnehmer kein Beitrag zur gesetzl. Rentenversicherung erhoben.
1 = (0100) voller Beitrag Arbeiter
Die Beitragsgruppe 1 gilt für Arbeiter bei Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei Verzicht eines geringfügig entlohnten Arbeiters auf die Rentenversicherungsfreiheit, ist ebenfalls die Beitragsgruppe 1 zu verschlüsseln.
3 = (0300) halber Beitrag Arbeiter
Die Beitragsgruppe 3 ist zu verschlüsseln, wenn nur der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung der Arbeiter zu entrichten ist. Diese Option gilt z. B. für in einem Beschäftigungsverhältnis stehende Altersrentner oder Pensionäre.
5 = (0500) Beitrag geringfügig beschäftigter Arbeiter
Wählen Sie diese Beitragsgruppe für geringfügig beschäftigte Arbeiter.
Es ist der zutreffende Beitragsgruppenschlüssel zur Arbeitslosenversicherung anzugeben. Die [F5]-Taste oder ein Mausklick auf die Pfeiltaste öffnet eine Auswahlliste mit allen zulässigen Beitragsgruppenschlüsseln. Diese sind im einzelnen:
0 = kein AV Beitrag
Ist der Arbeitnehmer nicht beitragspflichtig, ist die Beitragsgruppe 0 zu verschlüsseln.
1 = Voller Beitrag
Diese Option ist der Regelfall und betrifft alle Personen, die als Arbeiter oder Angestellte gegen Entgelt oder zur Berufsausbildung beschäftigt sind.
2 = nur AG-Anteil zur AV
Erfüllt der Arbeitnehmer die unten genannte Voraussetzung für die AV, findet diese Option Anwendung.
Üblicher Personenkreis:
Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, zahlen keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber muss aber seinen Anteil zur Arbeitslosenversicherung entrichten.
Es ist der zutreffende Beitragsgruppenschlüssel zur PV anzugeben. Die [F5]-Taste oder ein Mausklick auf die Pfeiltaste öffnet eine Auswahlliste mit allen zulässigen Beitragsgruppenschlüsseln. Diese sind im einzelnen:
0 = kein PV-Beitrag
Es besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser Beitragsgruppenschlüssel ist für Arbeitnehmer zu wählen, die aufgrund einer privaten Pflegeversicherung auf Antrag von der gesetzlichen Pflegeversicherung befreit wurden.
1 = voller Beitrag
Grundsätzlich sind alle versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Außerdem sind freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Bei freiwillig Krankenversicherten ist ebenfalls der Beitragsgruppenschlüssel '1' zu verwenden.
2 = halber Beitrag
Für Personen, die nach den beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, gilt der halbe Beitragssatz.
Werden für geringfügig entlohnte Beschäftige Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung geleistet, ist der Status dieses Feldes zu aktivieren þ.
Werden für geringfügig entlohnte Beschäftige Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung geleistet, ist der Status dieses Feldes zu aktivieren þ.
Tragen Sie hier das Datum der vom Finanzamt ausgestellten Freistellungsbescheinigung bei geringfügig entlohnten Beschäftigten ein.
Dieses Feld ist für geringfügige Beschäftigungen, die nach dem 31.09.2003 begonnen wurden, nicht mehr relevant.
In diesem Feld werden die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Pflegeversicherung über eine der folgenden Schlüsselzahlen festgelegt:
0 Krankenkassenstamm
Für die Beitragsberechnung der Pflegeversicherung werden die Beitragssätze aus dem Krankenkassenstamm verwendet.
1 AG 0,85% / AN 0,85%
Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 0,85% der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.
2 AG 0,35% / AN 1,35%
Bei einem Arbeitnehmeranteil in Höhe von 1,35% und einem Arbeitgeberanteil von 0,35% ist die Schlüsselzahl 2 einzutragen. Die Regelung gilt für den Freistaat Sachsen.
Hier wird über eine Schlüsselzahl eingestellt, ob der Arbeitnehmer einen Rentenantrag gestellt hat (Schlüsselzahl 1) oder ob eine Rente (Schlüsselzahl 2-9) bezogen wird. Schlüsselzahl 0 ist einzutragen, wenn weder ein Rentenantrag gestellt ist, noch eine Rente bezogen wird. Mit der [F5]-Taste können Sie eine Dropdownliste aufrufen, die zutreffende Rentenart wählen und die Schlüsselzahl in das Feld übernehmen:
0 = kein Rentenantrag/-bezug
1 = Rentenantrag
2 = Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung
3 = Rente wg. voller Erwerbsminderung
4 = Altersvollrente
5 = Altersteilrente
6 = Hinterbliebenenrente
7 = Erziehungsrente
8 = Rente für Bergleute/Knappschaftsausgleichsleistung
9 = Altersrente, vorzeitige Rente, Landabgaberente
Der Bereich "Pflichtversicherte/Umlage"
In diesem Feld tragen Sie die Krankenkasse ein, die für den Mitarbeiter zuständig ist und an welche die Beiträge zu entrichten sind (Beitragsnachweis). Wenn Sie auf die Pfeiltaste klicken oder die [F5]-Taste betätigen, werden Ihnen die angelegten Krankenkassen in einer Auswahltabelle angezeigt. Ihre Auswahl können Sie mit einem Mausklick in das Feld übernehmen.
Tragen Sie hier ein, ob der Arbeitnehmer umlagepflichtig ist. Bitte beachten Sie, dass zunächst einmal die Umlagepflicht Ihres Unternehmens geprüft werden muss und dann die des Mitarbeiters! Den am Umlageverfahren teilnehmenden Betriebsstätten wird nach den §§10 bis 19 des Lohnfortzahlungsgesetzes ein Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfalle gewährt. Die [F5]-Taste oder ein Klick auf die Pfeiltaste öffnet die Auswahltabelle mit folgenden Eingabemöglichkeiten:
0 = keine Umlage
1 = Umlagepflicht U1/U2
2 = Umlagepflicht nur U2
3 = Umlagepflicht nur U1
Tragen Sie hier den Krankenkassenschlüssel der für die Abführung der Umlagebeträge zuständigen Allgemeinen Orts- oder Innungskrankenkasse, der Bundesknappschaft oder der Seekrankenkasse ein. Nur diese Krankenkassen sind am Umlageverfahren beteiligt.
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten müssen Sie hier den Krankenkassenschlüssel der Bundesknappschaft eintragen. Wenn Sie auf die Pfeiltaste klicken oder die [F5]-Taste betätigen, wird der Schlüssel der Bundesknappschaft vom Programm automatisch eingetragen.
Hinweis: Geringfügig entlohnte Beschäftigte - Krankenkassen |
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigen ist in jedem Fall auch die Pflichtkrankenkasse und die Umlagekrankenkasse einzutragen (in der Regel ist dies ebenfalls die Bundesknappschaft). |
Der Bereich "DEÜV- Daten"
Hier sehen Sie das Datum, bis zu dem der Beschäftigungszeitraum des Arbeitnehmers zuletzt gemeldet wurde.
Der Bereich "Freiwillig / privat Versicherte"
Dieses Feld steht Ihnen nur für Eingaben zur Verfügung, wenn der Mitarbeiter freiwillig krankenversichert ist ( Feld Sozialschlüssel KV = 0 oder 9). Legen Sie hier fest, wer die "freiwilligen" Beiträge zur Krankenversicherung abführt. Die [F5]-Taste oder ein Klick mit der Maus auf die Pfeiltaste öffnet eine Auswahltabelle mit folgenden Optionen:
A = Arbeitgeber
Der Beitrag wird komplett vom Arbeitgeber an die freiwillige Krankenkasse (z.B. Privatkrankenkasse) abgeführt. Der Anteil des Arbeitnehmers an diesem Beitrag wird vom Lohn bzw. Gehalt abgezogen.
N = Arbeitnehmer
Der Beitrag wird komplett vom Arbeitnehmer an die freiwillige Krankenkasse (z.B. Privatkrankenkasse) abgeführt. Der Anteil des Arbeitgebers an diesem Beitrag wird dem Lohn bzw. Gehalt hinzugerechnet.
Dieses Feld nimmt den Schlüssel der Krankenkasse auf, bei welcher der Arbeitnehmer freiwillig versichert ist. Die [F5]-Taste oder ein Klick mit der Maus auf die Pfeiltaste öffnet eine Auswahltabelle mit den angelegten Krankenkassen. Hier können Sie eine Krankenkasse auswählen und in das Feld übernehmen.
Freiwillig Krankenversicherte können wählen, ob der Krankengeldbezug im Versicherungsschutz enthalten ist oder nicht. Danach richtet sich die Höhe des monatlichen Beitrags. Aktivieren Sie den Status dieses Feldes þ, wenn der freiwillig versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf den Bezug von Krankengeld hat.
Wird dieses Feld aktiviert þ, erfolgt die Berechnung des Zuschusses nach der Bemessungsgrundlage.
Dieses Feld dient zur Abbildung von Versorgungspauschalen bei Privatversicherten. Hier ist die Summe aus KV und PV einzutragen, sobald sich der abzugsfähige Betrag vom Gesamtbetrag unterscheidet.
Bleibt das Feld leer, fließt der Gesamtbetrag in die Steuerberechnung mit ein.
Gesamter vom Arbeitnehmer zu entrichtender Beitrag zur freiwilligen bzw. privaten Krankenversicherung. Der Beitrag wird vom Programm automatisch errechnet. Grundlage dieser Berechnung sind die im Stammsatz der freiwilligen Krankenkasse (Feld: FREIW. KRANKENKASSE) eingetragenen Beitragssätze für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer. Sie haben die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Beträge zu ändern.
Gesamter vom Arbeitnehmer zu entrichtender Beitrag zur freiwilligen bzw. privaten Pflegeversicherung. Der Beitrag wird vom Programm automatisch errechnet. Grundlage dieser Berechnung sind die im Stammsatz der freiwilligen Krankenkasse (Feld: FREIW. KRANKENKASSE) eingetragenen Beitragssätze für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer. Sie haben die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Beträge zu ändern.
Die Beitragsverteilung Arbeitgeber/Arbeitnehmer wird vom Programm automatisch anhand des Gesamtbeitrages zur freiwilligen bzw. privaten Krankenversicherung ermittelt. Sie haben die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Beträge zu ändern.
Die Beitragsverteilung Arbeitgeber/Arbeitnehmer wird vom Programm automatisch anhand des Gesamtbeitrages zur freiwilligen bzw. privaten Pflegeversicherung ermittelt. Sie haben die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Beträge zu ändern.