Hier ersehen Sie die sozialversicherungsrelevanten Werte der Abrechnungsperiode bzw. Sie können diese hier nachtragen.

Die Felder im Einzelnen:
Der Bereich „Stammdaten"
In diesem Feld wird der Schlüssel der Krankenkasse angezeigt, die für den Mitarbeiter zuständig ist und an welche die Beiträge zu entrichten sind (Beitragsnachweis). Für Nachträge können Sie mit einem Klick auf die Pfeiltaste oder durch Betätigen der [F5]-Taste die angelegten Krankenkassen in einer Auswahltabelle anzeigen. Ihre Auswahl können Sie mit einem Mausklick in das Feld übernehmen.
Angezeigt wird der Schlüssel der für die Abführung der Umlagebeträge zuständigen Allgemeinen Orts- oder Innungskrankenkasse, der Bundesknappschaft oder der Seekrankenkasse. Nur diese Krankenkassen sind am Umlageverfahren beteiligt.
Dieses Feld nimmt den Schlüssel der Krankenkasse auf, bei welcher der Arbeitnehmer freiwillig versichert ist. Bei Nachträgen öffnet die [F5]-Taste oder ein Klick mit der Maus auf die Pfeiltaste eine Auswahltabelle mit den angelegten Krankenkassen. Hier können Sie eine Krankenkasse auswählen und in das Feld übernehmen.
Werden für geringfügig entlohnte Beschäftige Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung bzw. Rentenversicherung geleistet, ist der Status dieser Felder aktiv þ.
Der Beitrag wird bei aktivem þ Status dieses Feldes komplett vom Arbeitnehmer an die freiwillige Krankenkasse (z.B. Privatkrankenkasse) abgeführt. Der Anteil des Arbeitgebers an diesem Beitrag wird dem Lohn bzw. Gehalt hinzugerechnet bzw. ausgezahlt.
Der Bereich "Brutti"
Aktueller Beitragsgruppenschlüssel des Arbeitnehmers in den einzelnen ð Versicherungszweigen.
Angezeigt werden die zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogenen Entgelte (laufendes Arbeitsentgelt und Einmalzahlungen) des aktuellen Jahres. Der Maximalbetrag ist die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze.
Angezeigt wird die Zahl der Sozialversicherungstage für die einzelnen ð Versicherungszweige, die für die Berechnung der Beiträge aus Einmalzahlungen, die dem Vorjahr zuzurechnen sind (Märzklausel).
Angezeigt werden die zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogenen Entgelte für Einmalzahlungen, die dem Vorjahr zuzurechnen sind (Märzklausel). Der Maximalbetrag ist die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze.
Angezeigt wird die Zahl der Sozialversicherungstage für die einzelnen ð Versicherungszweige, die für die Berechnung der Beiträge aus laufendem Arbeitsentgelt (AE) maßgeblich sind.
Angezeigt werden die zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogenen laufenden Arbeitsentgelte (AE) des aktuellen Jahres. Der Maximalbetrag ist die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze.
Angezeigt wird die Zahl der Sozialversicherungstage für die einzelnen ð Versicherungszweige, die für die Berechnung der Beiträge aus einmal gezahltem Arbeitsentgelt (EGA) maßgeblich sind.
Angezeigt werden die zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogenen einmalig gezahlten Arbeitsentgelte (EGA) des aktuellen Jahres. Der Maximalbetrag ist die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze.
Der Bereich "Beiträge"
Anhand der Felder dieses Bereichs kann man nachvollziehen, welche Berechnungsgrundlagen für die Berechnung der Altersteilzeit herangezogen werden:
REGEL AE
Zeigt das regelmäßige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers an.
ATZ-ZBE
Hier wird die zu berechnende Einnahme für die Altersteilzeit angezeigt.
%ZBE
Zeigt den Prozentsatz der zu berechnenden Einnahme.
%BBG
Hier wird der Prozentsatz der Bemessungsgrenze angezeigt.
ZBE-RV AGA
Zeigt den Rentenversicherungsbeitrag Arbeitgeber aus der zu berechnenden Einnahme.
Ausgewiesen wird der steuerpflichtige Anteil des Arbeitgeberzuschusses zur privaten/freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers.
Ausgewiesen wird der steuerfreie Anteil des Arbeitgeberzuschusses zur privaten/freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers.
Zeigt die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung für laufendes Arbeitsentgelt und Einmalzahlungen im gewählten Abrechnungszeitraum, getrennt in Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil.
Zeigt die gezahlten Umlagebeträge zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen U1 und U2 der gewählten Abrechnungsperiode.
Zeigt die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung für Einmalzahlungen, die dem Vorjahr zuzurechnen sind (Märzklausel), getrennt in Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil.
Zeigt die gezahlten Umlagebeträge zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen U1 und U2 der gewählten Abrechnungsperiode, errechnet aus Einmalzahlungen, die dem Vorjahr zuzurechnen sind (Märzklausel).
Zeigt die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung für laufendes Arbeitsentgelt (AE) im gewählten Abrechnungszeitraum, getrennt in Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil.
Zeigt die gezahlten Umlagebeträge zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen U1 und U2 der gewählten Abrechnungsperiode, errechnet aus laufend gezahltem Arbeitsentgelt.
Zeigt die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung für Einmalzahlungen im gewählten Abrechnungszeitraum, getrennt in Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil.
Zeigt die gezahlten Umlagebeträge zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen U1 und U2 der gewählten Abrechnungsperiode, errechnet aus im aktuellen Jahr gezahlten einmaligen Vergütungen.
Sozialversicherungsbrutti und Beiträge zur Rentenversicherung im Rahmen der Altersteilzeit
Ausweis des rentenversicherungspflichtigen Mindestunterschiedsbetrags nach § 163 Abs. 5 SGB VI, errechnet aus laufendem Arbeitsentgelt (AE), einmal gezahltem Arbeitsentgelt (EGA) und Einmalzahlungen, die dem Vorjahr zuzurechnen sind (MK).
Zur Rentenversicherung sind Beiträge vom Unterschiedsbetrag zu entrichten. Die Beiträge aus dem Unterschiedsbetrag trägt der Arbeitgeber in voller Höhe. Ausgewiesen wird jeweils der aus dem Unterschiedsbetrag aus laufendem Arbeitsentgelt (AE), einmal gezahltem Arbeitsentgelt (EGA) und Einmalzahlungen, die dem Vorjahr zuzurechnen sind (MK) errechnete Beitrag.