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Nachträgliche Erfassung eines Arbeitnehmers

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Frage:

Es wurde bereits der Monatswechsel in den Monat 08/2009 durchgeführt. Nachträglich haben wir festgestellt, dass im Monat 07/2009 ein neuer Mitarbeiter im Unternehmen eingetreten ist, dieser wurde noch nicht mit dem Monat 07/2009 abgerechnet. Wie können wir diesen nachträglich im Lohnzeitraum 08/2009 für den Monat 07/2009 anlegen bzw. abrechnen?

Antwort:

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

 

1.Legen Sie die Personaldaten in den Personalstammdaten an und tragen Sie das ursprüngliche Eintrittsdatum z.B. 01.07.2009 ein. Speichern Sie den Personalstamm. Wird hierbei eine Fehlermeldung bezüglich der Erfassung eines nachträglichen Eintritts angezeigt, muss in der Rechteverwaltung das entsprechende Zugriffsrecht (Lohnbuchhaltung – Personalstamm „028 nachträglichen Eintritt sperren") deaktiviert werden. Eine Speicherung des Personalstammes sollte nun möglich sein.

 

2.Für den Monat 07/2009 muss jetzt zuerst ein Nullkonto angelegt werden, indem Sie im Lohnassistenten auf die Karte „6 Lohnkonten“ wechseln, die Personalnummer mit [RETURN] aufrufen und dann in dem Feld „Monat“ in diesem Fall den Zeitraum 07/2009 eintragen und mit [RETURN] bestätigen. Klicken Sie auf den Button „Nullkonto anlegen“ und speichern Sie die Einstellungen. Für den neuen Arbeitnehmer haben Sie somit ein Nullkonto angelegt.

 

3. Rufen Sie das Korrekturmodul auf und legen Sie für den Monat 07/2009 für den neuen Arbeitnehmer ein Korrekturlohnkonto an. Erfassen Sie das Gehalt für den Monat 07/2009. Danach klicken Sie auf den Button <Zusatzmenü> -> Stammkorrektur. Tragen Sie die Stammdaten des Arbeitnehmers für den Monat 07/2009 ein und speichern Sie die Einstellungen. Nach der kompletten Hinterlegung kann das Korrekturmodul verlassen werden.

 

4.Im Lohnassistenten wechseln Sie auf die Karteikarte „4 Bruttolohnerfassung“. Legen Sie wie gewohnt für den aktuellen Monat 08/2009 ein Lohnkonto an und tragen Sie das erhaltene Gehalt ein (Sollte der Arbeitnehmer nur im Monat 07/2009 im Unternehmer gewesen sein, muss an dieser Stelle trotzdem ein Lohnkonto (KEIN Nullkonto) angelegt werden, damit eine Berücksichtigung der Korrektur erfolgen kann. Zusätzlich ist in diesem Fall im Personalstamm das Kennzeichen „nach Austritt aktiv“ zu aktivieren. ).

 

5.Starten Sie die Nettolohnberechnung. Die Korrekturbeträge werden im aktuellen Lohnzeitraum berücksichtigt. Ebenso sollte zuvor die entsprechende Sozialversicherungsmeldung generiert worden sein.

 

Vor der Durchführung der o.g. Schritte solle ggf. eine Lohndatensicherung erstellt werden!