Frage:
Welche Funktionen hat das Pfändungsmodul und welche Einstellungen sind bei der Anwendung zu beachten und wie viel Pfändungen können pro Personalnummer erfasst werden?
Antwort:
Pro Personalnummer können mit dem Pfändungsmodul bis zu 9999 Pfändungen erfasst werden.
Mit dem Pfändungsmodul können folgende Pfändungsarten abgerechnet werden:
1. Normale Pfändung:
Zur Erfassung einer normalen Pfändung wird zuerst in das Feld EINGANG das Eingangsdatum des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eingegeben.
Im Feld PRIORITÄT kann die Reihenfolge der einzelnen Pfändungen hinterlegt werden. Bei der Eingabe z.B. einer "3" würde dies bedeuten, dass die Pfändung erst an 3. Stelle berücksichtigt werden würde, wenn bereits weitere aktive Pfändungen mit den Prioritäten "1" u. "2" vorhanden sind.
Bitte setzen Sie unbedingt einen Haken im Feld AKTIV, damit die Pfändung in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden kann.
Falls gegeben, sind noch die unterhaltspflichtigen Personen einzugeben, damit der korrekte maximale Pfändungsbetrag lt. Pfändungstabelle von Seiten des Programms korrekt ermittelt werden kann.
Der Gesamtpfändungsbetrag ist in dem Feld EINMALIGER BETRAG sowie in dem
Feld RESTBETRAG zu hinterlegen. Der Restbetrag wird automatisch nach Durchführung des Monatsabschlusses vom Programm errechnet und entsprechend monatlich angepasst.
Des Weiteren können Sie, falls gegeben, die monatlichen Zinsen erfassen.
Auf der rechten Seite wird die Anschrift des Gläubigers sowie dessen Bankverbindung und der Verwendungszweck erfasst.
Im unteren Teil der Maske "Kommentartext" gibt es noch die Felder TEXT 1 und TEXT 2. Wird hier nichts eingetragen, wird automatisch auf dem Lohnzettel als 1. Zeile der Pfändungsbetrag und in der 2. Zeile der im Betreff stehende Text der Pfändung angezeigt.
Wenn Sie einen eigenen Text hinterlegen wollen, können Sie die Felder gem. Ihren Wünschen füllen. Die Standardtexte werden dann mit Ihren eigenen Einträgen überschrieben.
Anschließend erfolgt ganz normal die Abrechnung über die Bruttolohnerfassung.
2. Unterhaltspfändung:
Zur Erfassung von Unterhaltspfändungen wird ebenso wie bei der normalen Pfändung der Eingang, die unterhaltspflichtigen Personen sowie das Aktiv-Kennzeichen eingegeben.
Des Weiteren können Sie, falls bekannt, den Zeitraum für die Unterhaltspfändung erfassen. Anschließend ist der mtl. Pfändungsbetrag einzugeben.
Der "Gläubiger" ist in diesem Fall der Unterhaltsempfänger.
Auch hier besteht wiederum die Möglichkeit der Eingabe eines eigenen Kommentars TEXT 1/ TEXT 2 (s. Pkt. 1.).
3. Sparverträge:
Es sind die Felder EINGANG, gegebenenfalls PRIORITÄT sowie das Aktiv-Kennzeichen, wie bereits bei der normalen Pfändung erläutert, einzugeben.
Die folgenden verschiedenen Erfassungsmöglichkeiten haben Sie bezüglich der Anlage von Sparverträgen:
Beispiel 1:
Arbeitnehmer möchte nicht unter einem Nettogehalt von 1500.- EUR/Monat liegen. Der mtl. Sparbetrag sollte 100.- EUR/Monat betragen.
Die Erfassung lautet in dem Fall wie folgt:
Im Feld PFÄNDUNGSFR. BETRAG werden z.B. 1500,00 EUR und im Feld MON. PFÄNDUNGSBETRAG 100,00 EUR erfasst.
Dies würde bedeuten, dass der Arbeitnehmer mindestens 1.500,00 EUR netto ausbezahlt bekommt, aber maximal 100,00 EUR auf das Sparkonto überwiesen werden. Liegt der AN innerhalb eines Monats mit seinem Nettogehalt nur bei 1550,00 EUR, werden auch nur max. 50,00 EUR auf das Sparkonto angewiesen, da bei 100,00 EUR sein Mindestnetto (Pfändungsfreier Betrag) unterschritten würde.
Beispiel 2:
Arbeitnehmer möchte nicht unter einem Nettogehalt von 1500.- EUR/Monat liegen. Der restliche übersteigende Betrag soll auf ein Sparkonto fließen.
Die Erfassung lautet in dem Fall wie folgt:
Im Feld PFÄNDUNGSFR. BETRAG werden 1.500,00 EUR und im Feld MON. PFÄNDUNGSBETRAG werden z.B. 100 000,00 EUR eingegeben.
Dies würde bedeuten, dass der Arbeitnehmer generell 1.500,00 EUR netto ausbezahlt bekommt und der Differenzbetrag komplett auf den Sparvertrag überwiesen wird.
Das heißt, bei einem Arbeitnehmer dessen Gesamtnetto bei 2300,00 EUR liegt, werden 800,00 EUR auf das Sparkonto fließen. Somit liegt er wieder bei seinem Mindestnetto i.H.v. 1500,00 EUR.
Bitte beachten Sie bezüglich des Kommentartextes die Erläuterungen unter Punkt 1.
Beispiel 3:
Ein Arbeitnehmer möchte einen monatlichen Festbetrag i.H.v. 100,00 EUR auf einem Sparvertrag überweisen. Der monatliche Festbetrag, welcher auf dem Sparkonto gutgeschrieben werden soll, ist unabhängig von der Höhe des jeweiligen monatlichen Nettogehaltes zu überweisen.
Die Erfassung lautet in diesem Fall folgendermaßen:
Im Feld EINGANG wird der Zeitpunkt, ab welchem der Sparvertrag abgebucht werden soll, erfasst. Anschließend ist der Sparbetrag in das Feld MON. PFÄNDUNGSBETRAG einzutragen.
Bitte beachten Sie bezüglich der Kommentarzeile und der Erfassung der Felder des Gläubigers sowie der Bankverbindung die entsprechenden Erläuterungen, welche bei der "normalen Pfändung" aufgeführt wurden.