Ab 01.01.2009 sind Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftszweigen verpflichtet, eine Sofortmeldung zu erstatten, wenn ein Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt. Diese gilt für folgende Wirtschaftszweige:
| • | Baugewerbe |
| • | Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe |
| • | Personenbeförderungsgewerbe |
| • | Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe |
| • | Schaustellergewerbe |
| • | Unternehmen der Forstwirtschaft |
| • | Gebäudereinigungsgewerbe |
| • | Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen |
| • | Fleischwirtschaft |
Hinweis: Meldegrund |
Die Sofortmeldung wird mit dem Meldegrund "20 - Sofortmeldung" generiert. Diese Meldung ersetzt nicht die Anmeldung mit dem Meldegrund "10 - Anmeldung wegen Beschäftigungsbeginn"! |
So erstellen Sie eine manuelle Sofortmeldung:
1. Rufen Sie im Personalstamm das Kontextmenü der rechten Maustaste auf und klicken Sie auf "Sofortmeldung verschicken/stornieren".
2. Bestätigen Sie die Abfrage mit Klick auf den Button <Ja>.
3. Die generierte Sofortmeldung finden Sie in der Auswahltabelle Meldedaten. Diese finden Sie im Hauptmenü unter "Lohnbuchhaltung / Lohnbearbeitung / Meldedaten".
Hinweis: Manuelle Sofortmeldung |
Den Menüpunkt "Sofortmeldung verschicken/stornieren" können Sie bei Bedarf von Ihrem Fachhandelspartner ins Kontextmenü einbinden lassen. |
So können Sie eine Sofortmeldung automatisch generieren lassen:
1. Rufen Sie im Firmenstamm die Karteikarte "Firma I" auf und aktivieren Sie den Status des Feldes SOFORTMELDUNG.