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Sofortmeldung

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Ab 01.01.2009 sind Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftszweigen verpflichtet, eine Sofortmeldung zu erstatten, wenn ein Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt. Diese gilt für folgende Wirtschaftszweige:

 

Baugewerbe
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
Schaustellergewerbe
Unternehmen der Forstwirtschaft
Gebäudereinigungsgewerbe
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
Fleischwirtschaft

 

Hinweis:

Meldegrund

Die Sofortmeldung wird mit dem Meldegrund "20 - Sofortmeldung" generiert. Diese Meldung ersetzt nicht die Anmeldung mit dem Meldegrund "10 - Anmeldung wegen Beschäftigungsbeginn"!

 

 

So erstellen Sie eine manuelle Sofortmeldung:

 

1. Rufen Sie im Personalstamm das Kontextmenü der rechten Maustaste auf und klicken Sie auf "Sofortmeldung verschicken/stornieren".

2. Bestätigen Sie die Abfrage mit Klick auf den Button <Ja>.

3. Die generierte Sofortmeldung finden Sie in der Auswahltabelle Meldedaten. Diese finden Sie im Hauptmenü unter "Lohnbuchhaltung / Lohnbearbeitung / Meldedaten".

 

Hinweis:

Manuelle Sofortmeldung

Den Menüpunkt "Sofortmeldung verschicken/stornieren" können Sie bei Bedarf von Ihrem Fachhandelspartner ins Kontextmenü einbinden lassen.

 

 

So können Sie eine Sofortmeldung automatisch generieren lassen:

 

1. Rufen Sie im Firmenstamm die Karteikarte "Firma I" auf und aktivieren Sie den Status des Feldes SOFORTMELDUNG.