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Wie funktioniert die Zeitkonten-Verarbeitung?

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Frage:

Wie wird im BW-Lohn die Zeitkontenverwaltung bearbeitet?

Antwort:

Um mit der Zeitkontenverwaltung arbeiten zu können, müssen vorab folgende Zugriffsrechte gesetzt werden:

Lohn -> Bruttolohnerfassung, die Schalter 13 bis 15

 

Legen Sie im Lohnartenstamm eine Lohnart für die Verarbeitung an, z.B. hier LA "12 - Zeitkonto Platzhalter". Im Stamm tragen Sie bei ÜBERNAHME BETRAG das Kennzeichen: "12 - Zeitkonto" ein.

 

In der Bruttolohnerfassung wechseln Sie in die Tabelle "Erfassung mit Zeitkonto", damit die Einträge hier vorgenommen werden können.

 

Die Bearbeitung wird folgendermaßen vorgenommen:

 

Beispiel:

Ein Mitarbeiter erhält Stundenlohn, der mit der Lohnart 3 abgerechnet wird.

Im Monat Februar hat er 170 Stunden gearbeitet. Davon werden 160 Stunden abgerechnet und 10 Stunden sollen auf das Zeitkonto laufen.

Die Eingabe wird vorgenommen:

LA 3 / Stunden: 170 / Zeitkonto: -10 /

Hierdurch werden die 10 Stunden in das Zeitkonto geschrieben.

 

Wenn das Zeitkonto über den Lohnassistenten aufgerufen wird, stehen dort 10 Stunden mit der LA 3 und dem in der Abrechnung verarbeiteten Stundensatz in Euro.

 

Sollen in der Bruttolohnerfassung Stunden aus dem Zeitkonto abgerechnet werden, muss die LA "12 - Zeitkonto Platzhalter" ausgewählt werden. Bei Bestätigung der Zeile öffnet sich das Zeitkonto des Mitarbeiters. Hier können die Stunden, die abgerechnet werden sollen, ausgewählt werden.

BüroWARE wechselt jetzt wieder in die Bruttolohnerfassung zurück und überschreibt die LA 12 mit der ursprünglichen Lohnart aus dem Zeitlohnkonto (LA 3).

Die ausgewählten Stunden werden nun mit dem erfassten Stundensatz abgerechnet.

 

Eine Information über die Gesamtstunden aus dem Zeitkonto erhalten Sie auch im Personalstamm - Karte "3: Lohn/Gehalt". Hier wird das Infofeld ZEITKONTO mit den Angaben aus der Zeitkontenverwaltung gefüllt und auch auf dem Lohnzettel am Seitenende ausgewiesen.

 

HINWEIS:

Diese Art der Zeitkontenführung-/verwaltung entspricht NICHT den gesetzlichen bzw. sv-rechtlichen Bestimmungen, sondern stellt lediglich eine Möglichkeit der Überstundenverwaltung dar.

Die steuer- und sv-rechtlich korrekte Erfassung erfolgt über die Flexible Arbeitszeitregelung!