Die außerordentliche Abschreibung

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Die außerordentliche Abschreibung

Ebenfalls manuell gebucht wird die Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG. Danach besteht für diese Abschreibungen steuerrechtlich ein Wahlrecht. Als Ursache für die Abnutzung kommt in Betracht:

 

- Brand, Hochwasser, Erdbeben, Unfall

- Überholungen durch Neuentwicklungen

 

Bei degressiv abgeschriebenen Wirtschaftsgütern ist eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nach § 7 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht zulässig.

 

Zu den außerordentlichen Abschreibungen gehören ebenfalls die Abschreibungen auf den Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 2 Satz 2 EStG.

Außerordentliche Abschreibungen werden in der Anlagenbuchhaltung mit der Buchungsart 26 bzw. 27 erfasst:

 

 

MONAT

Eingetragen wird der Monat und das Jahr, in dem die außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wird. Der Abschreibungsbetrag wird nur in dem hier angegebenen Monat/Jahr gebucht. Die Form ist [MM.JJJJ].

 

BUCHUNGSTEXT  

Vorgegeben wird eine Beschreibung anhand der Buchungsart. Dieser beschreibende Text kann von Ihnen geändert werden.

 

AFA-%-SATZ

Hier können Sie einen Abschreibungssatz eingeben, der sich auf den eingegebenen Monat und das eingegebene Jahr bezieht.  

 

BEMESSUNGSGRUNDLAGE

Geben Sie hier den Basisbetrag ein, von dem die ausserplanmäßige Abschreibung berechnet wird.

 

AFA-BETRAG

Dieses Feld wird vom Programm errechnet, kann aber geändert werden. Es nimmt den außerplanmäßigen Abschreibungsbetrag in Euro auf.

 

Die Formel für die Berechnung lautet:

 

Bemessungsgrundlage

---------------------  x  AFA-%-Satz

100

 

Nachdem Sie die Eingabe des AfA-Betrages bestätigt haben, bucht das Programm die eingegebene außerplanmäßige  Abschreibung im angegebenen Monat/Jahr.